Um ein Hilfsmittel bei Ihrer Krankenversicherung beantragen zu können, müssen Sie eine von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung einreichen. Diese attestiert Ihnen, dass die medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung vorliegt.
Auch für einen elektrischen Rollstuhl ist ein solches Rezept notwendig und muss darüber hinaus plausibel darlegen, weshalb ein manueller Standardrollstuhl für Ihre Bedürfnisse nicht ausreichend ist.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Begründungen die Beantragung eines Elektro-Rollstuhls wahrscheinlicher machen.
Medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung für eine Bewilligung
Wieso eine ausreichende Begründung für die Beantragung eines E-Rollstuhls so wichtig ist, zeigt die nähere Definition der medizinischen Notwendigkeit. Diese dient nämlich als Entscheidungsgrundlage dafür, ob Sie einen Anspruch auf eine Übernahme durch Ihre Krankenkasse haben.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die beantragte Hilfe benötigen, um …
- eine vorhandene Behinderung auszugleichen,
- den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
- oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen.
Die durch Ihren behandelnden Arzt erstellte Verordnung ist Ihre argumentative Grundlage dafür, dass zu nachzuweisen.
Das bedeutet auch: Aus der Begründung für einen Elektro-Rollstuhl muss klar hervorgehen, weshalb ein manueller Standardrollstuhl nicht ausreichend ist und Sie auf die besonderen Funktionen angewiesen sind.
Begründungen für die Übernahme eines Elektro-Rollstuhls
Die Gründe dafür, dass Sie Eigenschaften über den Standard hinaus benötigen, können abhängig von Ihrer individuellen Einschränkung stark variieren. Das letzte Wort hat hierbei Ihr behandelnder Arzt, der schlussendlich auch die Verordnung formuliert. Es ist daher wichtig, offen und ehrlich mit Ihm über Ihre Bedürfnisse zu sprechen.
Je detaillierter und plausibler begründet ist, dass Sie einen elektrischen Rollstuhl benötigen, desto besser können die Zuständigen bei der Krankenkasse Ihren Bedarf einschätzen.
Üblicherweise gilt: Eine Geheinschränkung führt zur medizinischen Notwendigkeit eines Rollstuhls oder eines Rollators. Um einen Elektro-Rollstuhl beantragen zu können, müssen darüber hinaus weitere Einschränkungen vorhanden sein.
Konkrete Begründungen, die für einen Elektro-Rollstuhl sprechen, können (unter anderem) diese sein:
- Mobilitätseinschränkungen des Oberkörpers und der Arme (z. B. durch muskuläre Erkrankungen oder Lähmung)
- Eingeschränkte Belastbarkeit durch Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gelenk- und Skeletterkrankungen, die bei manueller Fortbewegung zu Schmerzen oder Verschlimmerung der Einschränkung führen
Das sollten Sie bei der Beantragung außerdem beachten
Achten Sie außerdem darauf, dass neben der Begründung für einen Elektro-Rollstuhl auch der konkrete Begriff des Hilfsmittels selbst eindeutig darauf vermerkt ist.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, vorab ein Modell zu finden, das Ihren Bedürfnissen entspricht und dieses zu testen. Im besten Fall verfügt dieses über eine Hilfsmittelnummer (wie z. B. einige E-Rollstühle von MovingStar), die Sie ebenfalls der Krankenkasse vorlegen können. Das bedeutet, dass der Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen ist, was häufig einen Vorteil bei der Beantragung (allerdings keine Garantie für eine Bewilligung) mit sich bringt.
Was Sie neben der Begründung für einen Elektro-Rollstuhl außerdem über die Beantragung bei der Krankenkasse wissen sollten, können Sie hier nachlesen:
Was kostet ein Rollstuhl auf Rezept? Kurz und knapp erklärt!