Behindertenparkplätze stellen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen häufig eine große Alltagserleichterung dar. Kurze Wege, barrierefreie Zugänge und die Sicherheit, auf jeden Fall einen geeigneten Platz zu finden, sind entscheidender Bestandteil von Mobilität und Selbstständigkeit.
Vor der eigenen Haustür oder an der Arbeitsstelle sind solche aber nicht grundsätzlich zu finden – und das kann zum Problem werden.
In diesem Fall haben Sie allerdings die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz zu beantragen. Dieser ist Ihrem Schwerbehindertenausweis zugeordnet und darf nur von Ihnen selbst oder Ihrer Begleitperson genutzt werden.
Alles, was Sie zur Beantragung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Um einen solchen Parkplatz beantragen zu können, müssen Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit diesen Merkmalen verfügen:
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung),
- Bl (Blindheit),
- beidseitig fehlende Gliedmaßen (beidseitige Amelie),
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie).
Für die Genehmigung sind außerdem einige äußere Umstände relevant:
- Der Behindertenparkplatz darf kein Hindernis für den Verkehr darstellen, Voraussetzung ist also, dass ausreichend Platz vorhanden ist.
- Die Parksituation in Ihrer Wohnumgebung ist schwierig und es kann nicht gewährleistet werden, dass Sie unter alltäglichen Voraussetzungen einen Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung finden.
- Sie dürfen nicht bereits eine Garage oder einen Stellplatz angemietet haben.
- Die Beantragung für den Behindertenparkplatz vor der Haustür ist explizit für Ihren Hauptwohnsitz angedacht.
- Sie besitzen ein eigenes Kraftfahrzeug.
Zusätzlich benötigen Sie einen EU-Parkausweis, der Sie dazu berechtigt, öffentliche Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Diesen erhalten Sie üblicherweise beim Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt. Je nach Kommune und Bundesland kann aber auch das Landratsamt zuständig sein.
Das kostet die Beantragung eines personenbezogenen Parkplatzes
Der Antrag ist mit keinerlei Kosten verbunden. Das gilt auch im Falle einer Genehmigung: In der Regel ist die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes für Sie kostenlos.
So beantragen Sie einen Behindertenparkplatz vor Ihrer Haustür
Bitte beachten Sie: Sie haben nicht zwingend Rechtsanspruch auf einen solchen Parkplatz. Das letzte Wort hat immer die zuständige Behörde. Trotzdem lohnt sich die Antragsstellung und da diese kostenlos ist, haben Sie nichts zu verlieren:
- Genehmigung von Vermieter einholen
In erster Instanz sollten Sie bei Vermieter oder Eigentümerschaft die schriftliche Erlaubnis für die möglichen baulichen Maßnahmen einholen.
- Zuständige Behörde finden
Üblicherweise sind das Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes vor der Haustür Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle zuständig (genauso wie für die Beantragung des EU-Parkausweises). Kommunen- oder Bundeslandabhängig kann die zuständige Stelle allerdings variieren.
- Antrag ausfüllen und Unterlagen einreichen
Die zuständigen Stellen bieten Ihnen oft die Möglichkeit, einen Online-Antrag auszufüllen oder ein entsprechendes Dokument herunterzuladen. Üblicherweise ist es ein formloser Antrag, dem mindestens diese Kopien beigelegt werden müssen: Schwerbehindertenausweis, EU-Parkausweis (auch: Schwerbehindertenparkausweis) und Personalausweis.
- Warten
Ihr Antrag wird geprüft – haben Sie Geduld, der Vorgang kann einige Monate dauern.
Im Falle einer Genehmigung
Erhalten Sie eine positive Antwort, wird Ihr persönlicher Behindertenparkplatz eingerichtet. Er besteht aus einer entsprechenden Markierung, die größer als bei Standardplätzen ist. Außerdem wird ein Schild mit Rollstuhlsymbol und Ihrer individuellen Parkausweisnummer aufgestellt.
Unrechtmäßig parkende Fahrzeuge können Sie abschleppen lassen – die Nutzung ist allein Ihnen und Ihrer Begleitperson vorbehalten. Legen Sie Ihren Parkausweis daher immer gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe, damit Ihnen nicht das Gleiche passiert.
Wichtig: Die Nutzungsrechte für den personenbezogenen Parkplatz erlöschen mit dem Ablaufen Ihres EU-Parkausweises. Es ist daher wichtig, beides alle fünf Jahre erneuern zu lassen.



