Fahren Sie einen manuellen Schiebe- oder Greifrollstuhl, gelten für Sie die gleichen Regeln wie für Fußgänger. Doch wie sieht es aus, sobald Ihr Hilfsmittel motorisiert ist? Dürfen Sie sich weiterhin auf Gehwegen fortbewegen oder müssen Sie auf Radwege oder sogar die Straße ausweichen?
Welche Regeln für Sie mit einem elektrischen Rollstuhl im Straßenverkehr gelten, ist in erster Linie von der möglichen Fahrgeschwindigkeit abhängig.
Was genau das bedeutet und was Sie in Ihrem Alltag beachten müssen, erklären wir Ihnen übersichtlich in diesem Blogbeitrag.
Rechtliche Einordnung von motorisierten Rollstühlen
Elektro-Rollstühle sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung als motorisierte Krankenfahrstühle erfasst und werden in § 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV über folgende Eigenschaften definiert:
- für die Nutzung durch körperlich eingeschränkte Personen
- verfügen über einen Sitzplatz
- mit einer Leermasse von maximal 300 kg (inkl. Batterie, ohne Fahrer)
- mit zulässiger Gesamtmasse von 500 kg
- einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h
- maximale Breite über alles von 110 cm
Elektrische Rollstühle gelten demnach als Teil dieser Gruppierung, die aber auch Seniorenscooter beziehungsweise Elektromobile mit entsprechenden Eigenschaften umfassen kann.
Im Folgenden beziehen wir uns ausschließlich auf Hilfsmittel, die dieser Definition entsprechen.
Wo darf ich mit einem Elektro-Rollstuhl im Straßenverkehr fahren?
Wo Sie sich mit ihrem motorisierten Krankenfahrstuhl fortbewegen dürfen, hängt mit dem Fahrtempo zusammen. Hier unterscheidet man zwei Gruppen:
Elektro-Rollstühle, die maximal 6 km/h fahren:
Die meisten elektrischen Hilfsmittel erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Das liegt im Bereich der Schrittgeschwindigkeit. Mit einem solchen Rollstuhl dürfen Sie im gleichen Maße am Straßenverkehr teilnehmen, wie Fußgänger es tun: Sie nutzen hauptsächlich Gehwege und überqueren Straßen an entsprechend ausgezeichneten Stellen wie Zebrastreifen und Ampeln.
Elektro-Rollstühle, die schneller als 6 km/h fahren:
Nutzen Sie ein Modell, das höhere Geschwindigkeiten (maximal 15 km/h) erreicht, benötigen Sie eine Zulassung für den Straßenverkehr und ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Elektro-Rollstuhl über Ihre Haftpflichtversicherung zu versichern.
Halten Sie sich an die Schrittgeschwindigkeit von 6 km/h, dürfen Sie auch mit einem solchen Modell auf dem Gehweg fahren. Sobald Sie schneller unterwegs sind, müssen Sie auf die Straße wechseln.
Benötige ich einen Führerschein oder einen anderen Nachweis?
Ihren Elektro-Rollstuhl können Sie ganz ohne Führerschein im Straßenverkehr nutzen, – sofern er über die in der Fahrerlaubnis-Verordnung für Krankenfahrstühle definierten Eigenschaften verfügt.
Sehr wohl gesetzlich festgelegt ist allerdings die Voraussetzung, dass Sie körperlich und psychisch in der Lage sein müssen, das Hilfsmittel bedienen zu können. Hier greift die Vorsorgepflicht (§2 Abs.1 FeV und §2 Abs.4 StVG). Diese legt fest, dass Sie als Nutzer diese Eignungsvoraussetzung zur Nutzung eines elektrischen Rollstuhls im Straßenverkehr selbstständig und eigenverantwortlich prüfen müssen.
Wichtig ist außerdem: Fährt das Hilfsmittel schneller als 10 km/h, ist die Nutzung erst ab einem Mindestalter von 15 Jahren erlaubt. Das lässt sich im Falle einer Verkehrskontrolle schnell über Ihren Ausweis prüfen. Ab einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Diese Kennzeichen werden auch Mofakennzeichen genannt. In Bezug auf das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen die Wahrnehmung und Motorik beeinträchtigenden Substanzen gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sicherheitsvoraussetzung für die Nutzung eines E-Rollstuhls im Straßenverkehr
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gibt vor, dass Ihr Elektro-Rollstuhl verkehrssicher sein muss, wenn Sie ihn im öffentlichen Verkehr nutzen. Eine regelmäßige Hauptuntersuchung durch den TÜV ist nicht notwendig. Zu Ihrer Sicherheit kann der Elektro-Rollstuhl mit Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet werden. Bei Modellen mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ist dies verpflichtend.
Darüber hinaus sollten Sie sich gut sichtbar kleiden. Vor allem in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter können Sie Ihre Sicherheit damit erheblich steigern.
Um unüberwindbare Hürden oder sehr unebene und damit möglicherweise gefährliche Wege zu meiden, sollten Sie Ihre Route vorab planen. Das ist zwar nicht immer möglich, oft ist es aber schon hilfreich, unbekannte Strecken beim ersten Mal im Hellen und bei guten Wetterverhältnissen abzufahren.
Nutzen Sie Ihren elektrischen Rollstuhl im Straßenverkehr, seien Sie immer aufmerksam – zu Ihrem Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer. In diesem Zuge sollten Sie während der Fahrt auch darauf verzichten, Ihr Smartphone zu bedienen und dieses ausschließlich im Stehen nutzen.
Elektrischen Rollstuhl draußen nutzen: Darauf sollten Sie beim Kauf achten
Neben rechtlichen Grundlagen ist vor allem auch Ihr persönliches Empfinden wichtig, wenn Sie Ihren Elektro-Rollstuhl im Straßenverkehr nutzen möchten. Bei der Suche nach einem neuen Hilfsmittel sollten Sie dieses daher ausgiebig testen.
Vor allem bei der Nutzung außerhalb Ihrer Wohnung ist wichtig, dass Sie richtig sitzen. Sie sollten bei kleinen Erhebungen keinesfalls aus dem Sitz rutschen. Darüber hinaus sind sehr gut funktionierende Bremsen und stabile Reifen wichtig.
Wenn Sie Ihren elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen, achten Sie am besten darauf, dass dieser über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Diese gibt unter anderem auch an, ob sich das Hilfsmittel zur Verwendung im Innen- und Außenbereich eignet (wie beispielsweise der MovingStar 501).
Grundsätzlich ist es aber hilfreich, wenn Sie sich vor dem Kauf von den Fachpersonen im Sanitätshaus Ihres Vertrauens beraten lassen. Diese können Ihnen auch weitere Informationen zur Nutzung des Elektro-Rollstuhls im Straßenverkehr beziehungsweise bei unterschiedlichen Bodengegebenheiten geben.