Als treuer Begleiter ist Ihr Elektromobil immer dabei – auf der Straße, unter Menschen und in schmalen Räumlichkeiten. Da kann schnell etwas passieren: vom versehentlichen Anecken im Supermarkt bis zum unglücklichen Zusammenstoß in der Fußgängerzone. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Fall der Fälle gut abgesichert sind.
In unserem Blogbeitrag Elektro-Rollstuhl: Versicherungen, die Sie bestmöglich schützen haben wir uns auf den Schutz Ihres Rollstuhls konzentriert. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Versicherung von Scootern (auch: Seniorenmobilen) wissen müssen.
Wichtig: Dieser Text ist kein Ersatz für eine rechtsgültige Versicherungsberatung. Wir geben Ihnen lediglich eine Übersicht zur Einschätzung. Ihren individuellen Fall müssen Sie bitte mit dem entsprechenden Versicherungsinstitut besprechen.
Versicherungspflicht abhängig von der baubedingten Höchstgeschwindigkeit
Welche Versicherung Sie abschließen sollten und ob Sie eventuell sogar verpflichtet sind, hängt von der Geschwindigkeit des Elektromobils ab:
Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h
Die meisten Modelle erreichen höchstens Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) und müssen nicht versichert werden. Üblicherweise sind sie automatisch über Ihre bestehende Haftpflicht- und Hausratversicherung mit abgedeckt.
Tipp: Klären Sie vor dem Kauf eines Elektromobils, ob Schäden über Ihre vorhandenen Versicherungen abgedeckt sind oder Sie einen anderen Tarif wählen müssen. Informieren Sie Ihren Versicherer am besten schriftlich über die Anschaffung und lassen sich die Mitversicherung ausdrücklich bestätigen.
Seniorenscooter, die schneller als 6 km/h fahren
Kann Ihr Seniorenmobil schneller als 6 km/h fahren, besteht Versicherungspflicht (vgl. § 1 PflVG). In diesem Fall müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung beantragen und ein Versicherungskennzeichen gut sichtbar am Heck Ihres Fahrzeugs anbringen.
Welche Schäden decken unterschiedliche Versicherungen ab?
Nicht jede Versicherung schützt vor den gleichen Risiken und nicht jede ist für Ihr Seniorenmobil gleich relevant. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fälle sie abdecken und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Private Haftpflichtversicherung
- Verpflichtend: Nein, aber als eine der wichtigsten Versicherungen sehr empfohlen (auch ohne Seniorenmobil).
- Deckt ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen.
- Kosten: Das Seniorenmobil wird in vielen Fällen ohne Aufpreis in die bestehende Haftpflichtversicherung aufgenommen. Ist eine Tarifanpassung notwendig, belaufen sich die Mehrkosten üblicherweise im einstelligen Eurobereich pro Jahr.
Kfz-Haftpflichtversicherung
- Verpflichtend: Für Elektromobile, die mehr als 6 km/h erreichen können.
- Deckt ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen.
- Kosten: Je nach Anbieter und Modell zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr.
Hausratversicherung
- Verpflichtend: Nein, aber durchaus auch ohne Seniorenmobil sinnvoll.
- Deckt ab: Diebstahl, Einbruch und Vandalismus (aber nur in der eigenen Wohnung, im Keller oder Treppenhaus)
- Kosten: Üblicherweise können Sie das Seniorenmobil ohne Mehrkosten in Ihrer bestehenden Hausratversicherung mitversichern lassen. Sollte Ihnen die Deckungssumme nicht ausreichen, müssen Sie sich höherstufen lassen.
Kaskoversicherung
- Verpflichtend: Nein, kann bei höherpreisigen Modellen (ab ca. 2.000 €) aber sinnvoll sein.
- Deckt ab: Schäden am eigenen Seniorenmobil, z. B. Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Unfälle, Sturm, Hagel etc.
- Kosten: Je nach Anbieter und Modell meist zwischen 80-180 € im Jahr – plus vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab von Ihrer Versicherung beraten zu lassen. Selbstbeteiligung, Deckungssummen und Notwendigkeit unterscheiden sich je nach individueller Situation.
So schützen Sie Ihr Elektromobil von der Krankenkasse
Wenn Sie Ihr Seniorenmobil von der Krankenkasse gestellt bekommen, handelt es sich dabei üblicherweise um eine Leihgabe. Um Wartungs- und Reparaturkosten müssen Sie sich dadurch nicht kümmern, diese werden übernommen.
Bei der Versicherung sieht es etwas anders aus: Da das Fahrzeug nicht Ihnen gehört, kann die Krankenkasse darauf bestehen, dass Sie selbst verursachte Schäden zahlen müssen. In diesem Fall kann Ihre Haftpflichtversicherung einspringen – achten Sie aber darauf, dass Ihr Tarif auch geliehene und gemietete Sachen mitversichert.
Da in den meisten Fällen nur Modelle bis 6 km/h genehmigt werden, kann die Kfz-Versicherung außer Acht gelassen werden.
Tipp: Klären Sie bereits bei der Beantragung Ihres Elektromobils mit Ihrer Krankenkasse und dem Sanitätshaus, wer im Schadensfall haftet und ob eine zusätzliche Versicherung empfohlen oder sogar vertraglich gefordert wird.
Häufige Fragen
Welche Versicherung brauche ich für mein Seniorenmobil?
Bis 6 km/h: Haftpflicht- und Hausratversicherung (empfohlen)
Schneller als 6 km/h: Kfz-Haftpflichtversicherung (verpflichtend)
Um Ihren Scooter selbst auch gegen Schäden abzusichern, kann eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein. Das sollten Sie individuell prüfen lassen.
Was kostet eine Versicherung fürs Seniorenmobil?
Das kommt auf die Art der Versicherung an:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: ca. 50-100 € jährlich
- Teilkaskoversicherung: ca. 80-180 € jährlich (sehr abhängig von der gewählten Selbstbeteiligung)
- Haftpflichtversicherung: normalerweise kein Aufpreis oder nur im einstelligen Euro-Bereich (insgesamt meist 20-30 € jährlich)
- Hausratversicherung: normalerweise kein Aufpreis oder nur im einstelligen Euro-Bereich (insgesamt meist 35-50 € jährlich)
Bin ich auch im Ausland versichert?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Viele private Haftpflichtversicherungen beispielsweise gelten auch im europäischen Ausland – aber nicht immer automatisch und im vollen Umfang. Wenn Sie häufig unterwegs sind (auch außerhalb Europas), sollten Sie auf jeden Fall individuell prüfen, ob Sie abgesichert sind.
Ist mein Seniorenmobil mit Versicherung gegen Diebstahl geschützt?
Diebstahlschutz ist nicht automatisch in jeder Versicherung enthalten. Die Hausratversicherung kann einspringen, aber nur, wenn das Fahrzeug in der eigenen Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus gestohlen wird. Für Diebstahl auf der Straße oder in öffentlichen Bereichen ist in der Regel eine zusätzliche Teilkaskoversicherung notwendig.
Welche Gesetze spielen für die Versicherungen eine Rolle?
§ 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) besagt, dass für Kraftfahrzeuge (also auch Elektromobile schneller als 6 km/h) eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen abgeschlossen werden muss, bevor sie im Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
§ 2 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) definiert zulassungsfreie Fahrzeuge und ab wann ein amtliches Kennzeichen benötigt wird. Seniorenmobile bis 6 km/h benötigen kein Kennzeichen, schnellere Modelle (bis 25 km/h) benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen.
§ 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) legt fest, wann ein Seniorenmobil als Krankenfahrstuhl gilt (z. B. bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h). Das ist entscheidend dafür, ob es zulassungsfrei ist oder strengere Vorschriften greifen.
Häufig gestellte Fragen
- Bis 6 km/h: Haftpflicht- und Hausratversicherung (empfohlen)
- Schneller als 6 km/h: Kfz-Haftpflichtversicherung (verpflichtend)
Um Ihren Scooter selbst auch gegen Schäden abzusichern, kann eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein. Das sollten Sie individuell prüfen lassen.
Das kommt auf die Art der Versicherung an:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: ca. 50-100 € jährlich
- Teilkaskoversicherung: ca. 80-180 € jährlich (sehr abhängig von der gewählten Selbstbeteiligung)
- Haftpflichtversicherung: normalerweise kein Aufpreis oder nur im einstelligen Euro-Bereich (insgesamt meist 20-30 € jährlich)
- Hausratversicherung: normalerweise kein Aufpreis oder nur im einstelligen Euro-Bereich (insgesamt meist 35-50 € jährlich)
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Viele private Haftpflichtversicherungen beispielsweise gelten auch im europäischen Ausland – aber nicht immer automatisch und im vollen Umfang. Wenn Sie häufig unterwegs sind (auch außerhalb Europas), sollten Sie auf jeden Fall individuell prüfen, ob Sie abgesichert sind.
Diebstahlschutz ist nicht automatisch in jeder Versicherung enthalten. Die Hausratversicherung kann einspringen, aber nur, wenn das Fahrzeug in der eigenen Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus gestohlen wird. Für Diebstahl auf der Straße oder in öffentlichen Bereichen ist in der Regel eine zusätzliche Teilkaskoversicherung notwendig.
- § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) besagt, dass für Kraftfahrzeuge (also auch Elektromobile schneller als 6 km/h) eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen abgeschlossen werden muss, bevor sie im Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
- § 2 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) definiert zulassungsfreie Fahrzeuge und ab wann ein amtliches Kennzeichen benötigt wird. Seniorenmobile bis 6 km/h benötigen kein Kennzeichen, schnellere Modelle (bis 25 km/h) benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen.
- § 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) legt fest, wann ein Seniorenmobil als Krankenfahrstuhl gilt (z. B. bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h). Das ist entscheidend dafür, ob es zulassungsfrei ist oder strengere Vorschriften greifen.



