Was passiert, nachdem ich das Formular ausgefüllt habe?
Ein Kundenberater setzt sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen im Detail zu besprechen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Wann wird der Rollstuhl geliefert?
Nach einem Beratungsgespräch und Terminabsprache mit Ihrem persönlichen Kundenberater.
Was darf ich mit dem Rollstuhl anstellen? (Auch über Schlamm fahren? Muss ich den vor Abgabe säubern?)
Sie können den MovingStar unter normalen Alltagsbedingungen ausprobieren. Beachten Sie aber, dass mit dem Rollstuhl pfleglich umzugehen ist.
Kann ich den Rollstuhl auch früher zurückgeben oder muss ich den 3 Tage behalten?
Ein Anruf genügt und der Rollstuhl wird vorzeitig abgeholt. Beachten Sie, dass Sie den Rollstuhl dafür wieder in den Karton verpacken und versandfertig machen müssen.
Wann habe ich Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss?
Voraussetzung ist, dass der Elektrorollstuhl notwendig ist, um einer Behinderung vorzubeugen, diese auszugleichen oder Grundlage einer Krankenbehandlung darstellt. Das müssen Sie über ein durch Ihren behandelnden Arzt ausgestelltes Attest nachweisen können. Zudem sollte das gewählte Hilfsmittel über eine Hilfsmittelnummer verfügen.
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Die Hilfsmittelnummer dient als Orientierungshilfe. Sie kennzeichnet Hilfsmittel, die auf Funktion, Sicherheit, medizinischem Nutzen und entsprechenden Anforderungen geprüft wurden. Bei der Bezuschussung durch die Krankenkasse werden solche Elektrorollstühle bevorzugt.
Wie beantrage ich einen E-Rollstuhl bei der Krankenkasse?
Wenn Sie Ihr Wunschmodell nach der Testfahrt ausgewählt haben, suchen Sie Ihren behandelnden Arzt auf. Dieser stellt Ihnen ein Rezept aus, das attestiert, weshalb Sie einen Elektrorollstuhl benötigen. Im besten Fall vermerkt er gleich auch die entsprechende Hilfsmittelnummer. Attest und Kostenvoranschlag werden bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Diese prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die entsprechende Entscheidung mit.
Zahlt meine Krankenkasse auf jeden Fall einen Elektrorollstuhl?
Ob Sie Unterstützung durch Ihre Krankenkasse zugesagt bekommen, ist immer von individuellen Faktoren abhängig. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der Art Ihrer Einschränkung, des Rezeptes Ihres Arztes und dem Vorgehen Ihrer Krankenkasse getroffen werden. Eine hundertprozentige Zusage für das Hilfsmittel Ihrer Wahl kann daher nicht sicher gewährleistet werden. Die Entscheidungsgewalt liegt schlussendlich bei Ihrer Krankenkasse.
Übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten?
Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 5 bis maximal 10 Euro leisten. Die restlichen Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.
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