Ein Elektromobil wird verschrieben, wenn eine dauerhafte oder langfristige Erkrankung die selbstständige Fortbewegung erheblich einschränkt und andere Hilfsmittel wie Rollator oder manueller Rollstuhl nicht ausreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn das Gerät medizinisch notwendig ist und der Versicherte es im direkten Wohnumfeld benötigt. Die folgenden Fragen klären, welche Erkrankungen eine Verordnung begründen, wer das Rezept ausstellt und wie der Antrag bei der Krankenkasse abläuft.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Verordnung erfüllt sein?
Für die Verordnung eines Elektromobils müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss an einer dauerhaften Erkrankung leiden, die ihre Gehfähigkeit erheblich einschränkt. Sie muss das Gerät regelmäßig im Nahbereich der Wohnung benötigen. Und es muss feststehen, dass ein einfacheres Hilfsmittel den Bedarf nicht ausreichend deckt.
Entscheidend ist das sogenannte Gebrauchsprinzip: Die Krankenkasse finanziert ein Elektromobil nur dann als Kassenleistung, wenn es für die Grundversorgung im Alltag notwendig ist, also etwa für den Weg zur Arztpraxis, zum Einkaufen oder für kurze Außenaktivitäten im Wohnumfeld. Freizeitfahrten oder Reisen gelten nicht als Kassenleistung.
Außerdem prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in vielen Fällen, ob die Person körperlich und kognitiv in der Lage ist, ein Elektromobil sicher zu bedienen. Wer motorisch oder geistig nicht in der Lage ist, das Fahrzeug eigenständig zu steuern, erhält stattdessen eine Schiebehilfe oder einen Elektrorollstuhl mit Fremdsteuerung.
Bei welchen Erkrankungen wird ein Elektromobil am häufigsten verordnet?
Ein Elektromobil wird am häufigsten bei neurologischen, orthopädischen und kardiopulmonalen Erkrankungen verordnet, die die Gehstrecke dauerhaft und erheblich reduzieren. Dazu gehören unter anderem Multiple Sklerose, Parkinson, Herzinsuffizienz, schwere COPD, Arthrose und Lähmungen nach Schlaganfall.
Die häufigsten Diagnosen, die eine Verordnung begründen, umfassen:
- Multiple Sklerose (MS): Gangstörungen, Spastiken und rasche Erschöpfung machen eigenständiges Gehen oft unmöglich.
- Morbus Parkinson: Gleichgewichtsprobleme und Bewegungsarmut schränken die sichere Fortbewegung zu Fuß stark ein.
- Herzinsuffizienz und schwere COPD: Die körperliche Belastbarkeit ist so eingeschränkt, dass bereits kurze Gehstrecken zu Atemnot führen.
- Schlaganfall-Folgen: Halbseitenlähmungen oder ausgeprägte Schwäche können das selbstständige Gehen dauerhaft beeinträchtigen.
- Schwere Arthrose oder rheumatoide Arthritis: Starke Gelenkschmerzen und Bewegungseinschränkungen an Hüfte, Knie oder Fuß machen längere Gehstrecken unzumutbar.
- Amputation oder angeborene Gliedmaßenfehlbildungen: Fehlende Extremitäten schränken die Mobilität grundlegend ein.
- Muskeldystrophie und neuromuskuläre Erkrankungen: Fortschreitender Kraftverlust erfordert zunehmend motorisierte Unterstützung.
Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern das Ausmaß der funktionellen Einschränkung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedliche Versorgungsansprüche haben, abhängig vom Krankheitsstadium und der individuellen Restmobilität.
Kann ein Elektromobil auch bei vorübergehenden Erkrankungen verschrieben werden?
In der Regel nein. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Elektromobil grundsätzlich nur bei dauerhaften oder langfristigen Erkrankungen. Bei vorübergehenden Einschränkungen, etwa nach einer Operation mit absehbarer Erholung, besteht kein Anspruch auf ein Elektromobil als Kassenleistung.
In Ausnahmefällen kann bei einer sehr langen Genesungsphase eine Leihversorgung in Betracht kommen. Hier ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse entscheidend. Für kurzfristige Einschränkungen empfiehlt sich oft die Ausleihe über ein Sanitätshaus, die privat finanziert wird.
Wer stellt das Rezept für ein Elektromobil aus?
Das Rezept für ein Elektromobil, offiziell eine Hilfsmittelverordnung, stellt der behandelnde Haus- oder Facharzt aus. Häufig sind es Neurologen, Orthopäden, Internisten oder Allgemeinmediziner, die die zugrunde liegende Erkrankung kennen und die funktionelle Einschränkung beurteilen können.
Der Arzt füllt das Formular 16 aus, das als Verordnung von Hilfsmitteln gilt. Darauf hält er die Diagnose, die Art des benötigten Hilfsmittels und die medizinische Begründung fest. Wichtig: Die Verordnung allein ist noch keine Kostenzusage der Krankenkasse. Der Versicherte muss das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses bei der Kasse einreichen, die dann über die Genehmigung entscheidet.
Wer unsicher ist, ob eine Verordnung infrage kommt, sollte das Gespräch mit dem Arzt suchen und dabei konkret schildern, wie weit die Gehfähigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Detaillierte Angaben zur Gehstrecke, zu Schmerzen und zu alltäglichen Schwierigkeiten helfen dem Arzt, die Verordnung medizinisch überzeugend zu begründen.
Wie hoch ist der Krankenkassenzuschuss für ein Elektromobil?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Elektromobil in Höhe des sogenannten Festbetrags, also des Betrags, den die Kasse für ein ausreichendes Hilfsmittel als angemessen einstuft. Liegt der Preis des gewünschten Geräts über diesem Festbetrag, trägt der Versicherte die Differenz selbst.
Die genaue Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse und Gerätetyp. Grundsätzlich gilt: Wer ein Gerät wählt, das über den Festbetrag hinausgeht, muss die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Zusätzlich fällt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Gerätepreises an, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Privat Versicherte haben keinen gesetzlichen Festbetragsanspruch. Hier richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Es lohnt sich, vor der Antragstellung direkt mit der Krankenversicherung zu sprechen, um die genauen Konditionen zu klären. Unterstützung beim Krankenkassenantrag kann dabei den Prozess erheblich erleichtern.
Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Wenn die Krankenkasse den Antrag auf ein Elektromobil ablehnt, haben Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte medizinisch gut begründet sein.
Folgende Schritte helfen nach einer Ablehnung:
- Bescheid genau prüfen: Die Krankenkasse muss die Ablehnung schriftlich begründen. Oft lässt sich aus der Begründung ableiten, welche Argumente oder Nachweise fehlen.
- Arzt um ergänzende Stellungnahme bitten: Ein detailliertes ärztliches Attest, das die funktionelle Einschränkung im Alltag konkret beschreibt, stärkt den Widerspruch erheblich.
- Widerspruch fristgerecht einlegen: Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb der Monatsfrist bei der Krankenkasse eingehen.
- Sozialverband oder Patientenberatung einschalten: Organisationen wie der VdK oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterstützen kostenlos bei Widerspruchsverfahren.
- Klage vor dem Sozialgericht: Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Viele Versicherte haben auf diesem Weg ihr Recht auf Versorgung durchgesetzt.
Eine Ablehnung ist also kein endgültiges Nein. Mit einer gut dokumentierten medizinischen Begründung und konsequentem Widerspruch lässt sich die Entscheidung häufig revidieren.
Wie MovingStar bei der Versorgung mit einem Elektromobil unterstützt
Wir bei MovingStar wissen, dass der Weg von der Diagnose bis zum passenden Elektromobil viele Fragen aufwirft. Deshalb begleiten wir Betroffene und ihre Angehörigen von Anfang an. Das sind die konkreten Wege, wie wir unterstützen:
- Hilfe beim Krankenkassenantrag: Wir unterstützen dabei, den Antrag auf Krankenkassenzuschuss korrekt und vollständig einzureichen, damit keine Zeit verloren geht.
- Kostenlose Probefahrt: Bevor eine Entscheidung getroffen wird, können Interessierte unser Gerät in Ruhe testen. Eine kostenlose Probefahrt ist unkompliziert möglich.
- Fachgerechte Einweisung: Jedes Gerät wird durch autorisierte Sanitätshäuser fachgerecht eingewiesen und individuell angepasst, damit die Versorgung von Anfang an sicher und komfortabel ist.
- Breites Händlernetz: Über unser Fachhändlernetz ist eine persönliche Beratung vor Ort möglich, die auf die individuellen Bedürfnisse eingeht.
- Qualitätszertifizierung: Unsere Produkte entsprechen den Anforderungen nach DIN EN ISO 13485:2021, dem maßgeblichen Standard für Medizinprodukte.
Wer wissen möchte, ob ein Elektromobil von MovingStar infrage kommt und wie der Antrag bei der Krankenkasse läuft, ist herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen. Wir helfen gerne dabei, den nächsten Schritt in Richtung mehr Mobilität und Selbstständigkeit zu gehen.



