Ja, ein Elektro-Rollstuhl kann gleichzeitig als Rollator dienen, allerdings nur dann, wenn das Gerät speziell als Kombigerät konzipiert wurde. Herkömmliche Elektro-Rollstühle erfüllen diese Funktion nicht. Solche Mehrzweckgeräte vereinen Rollstuhl, Rollator und häufig auch eine Schiebehilfe in einem einzigen, kompakten System und sind damit besonders für Menschen geeignet, deren Mobilitätsbedarf im Alltag wechselt. Die folgenden Fragen klären, wie diese Geräte funktionieren, für wen sie sich eignen und was beim Kauf zu beachten ist.
Welche technischen Voraussetzungen muss ein Gerät erfüllen, um beides zu können?
Ein Gerät muss mehrere technische Merkmale erfüllen, um sowohl als Elektro-Rollstuhl als auch als Rollator zu funktionieren. Es braucht einen stabilen, griffgerechten Rahmen, der als Gehhilfe sicher belastet werden kann, einen Motor mit variabler Geschwindigkeitssteuerung sowie eine Konstruktion, die das Umschalten zwischen den Modi ohne Werkzeug erlaubt.
Konkret bedeutet das: Die Griffhöhe muss ergonomisch anpassbar sein, damit das Gerät im Rollatormodus wirklich Halt bietet. Der Antrieb darf im Gehunterstützungsmodus nicht ungewollt anspringen, sondern muss sich sicher deaktivieren lassen. Außerdem ist ein ausreichend stabiles Fahrgestell notwendig, das das Körpergewicht des Nutzers auch dann trägt, wenn dieser aufsteht und sich anlehnt. Eine faltbare Bauweise ist ein weiteres häufiges Merkmal, da Kombigeräte im Alltag flexibel transportiert werden sollen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kombigerät und einem herkömmlichen Elektro-Rollstuhl?
Der wesentliche Unterschied liegt im Nutzungskonzept: Ein herkömmlicher Elektro-Rollstuhl ist ausschließlich für das Sitzen und Fahren ausgelegt. Ein Kombigerät hingegen ist so konstruiert, dass es auch im Stehen als Gehhilfe genutzt werden kann, also als Rollator, und in manchen Ausführungen zusätzlich als Schiebehilfe für Begleitpersonen.
Herkömmliche Elektro-Rollstühle haben in der Regel keine anpassbaren Haltegriffe für den Gehbetrieb und keinen Modus, der die Motorunterstützung auf ein gehbegleitendes Tempo begrenzt. Kombigeräte sind dagegen darauf ausgelegt, nahtlos zwischen den Funktionen zu wechseln. Das macht sie größer und schwerer als einen einfachen Rollator, aber deutlich vielseitiger als einen reinen Elektro-Rollstuhl. Wer seinen Mobilitätsbedarf nicht auf eine einzige Nutzungsform festlegen kann oder will, findet in einem Kombi-Elektrorollstuhl eine praktische Lösung.
Für wen ist ein Elektro-Rollstuhl mit Rollatorfunktion geeignet?
Ein Kombi-Elektrorollstuhl eignet sich vor allem für Menschen, deren Gehfähigkeit im Alltag schwankt. Wer an manchen Tagen oder in bestimmten Situationen noch kurze Strecken gehen kann, an anderen Tagen aber auf einen Rollstuhl angewiesen ist, profitiert von der Flexibilität eines solchen Geräts.
Typische Nutzergruppen sind:
- Personen mit degenerativen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Parkinson, bei denen die Mobilität tagesabhängig variiert
- Menschen nach Schlaganfall oder Operationen, die sich in der Rehabilitation befinden
- Ältere Menschen, die im Innenbereich noch selbstständig gehen möchten, für längere Strecken draußen aber Unterstützung benötigen
- Personen, die mehrere Hilfsmittel in einem einzigen, leicht transportierbaren Gerät zusammenfassen wollen
Wichtig ist, dass die Gehfähigkeit noch ausreichend vorhanden ist, um das Gerät im Rollatormodus sicher zu bedienen. Ein Arzt oder Therapeut kann dabei helfen, einzuschätzen, ob ein Kombigerät medizinisch sinnvoll ist.
Wie funktioniert das Umstellen zwischen Rollstuhl- und Rollatormodus?
Das Umschalten zwischen den Modi erfolgt bei modernen Kombigeräten ohne Werkzeug und in wenigen Handgriffen. In der Regel werden dazu Griffpositionen verstellt, der Sitz hochgeklappt oder der Antrieb über einen einfachen Schalter in den Begleitmodus versetzt.
Der genaue Ablauf hängt vom jeweiligen Modell ab, folgt aber meist einem ähnlichen Prinzip:
- Das Gerät wird zum Stillstand gebracht und gesichert.
- Der Sitz wird hochgeklappt oder in eine neutrale Position gebracht.
- Die Griffe werden auf die passende Höhe für den Gehbetrieb eingestellt.
- Der Antriebsmodus wird auf Rollator oder Schiebehilfe umgestellt, sodass das Gerät nur langsam und kontrolliert mitrollt.
Bei hochwertigen Geräten ist dieser Wechsel so gestaltet, dass er auch von Personen mit eingeschränkter Handfunktion gut bewältigt werden kann. Wer ein Gerät vor dem Kauf ausprobieren möchte, sollte genau diesen Wechsel im Alltag testen, um zu prüfen, ob die Bedienung intuitiv genug ist.
Kann man mit einem Kombi-Elektrorollstuhl auch reisen?
Ja, viele Kombi-Elektrorollstühle sind reisegeeignet, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind das Gewicht des Geräts, die Faltbarkeit und ob der Akku die IATA-Zertifizierung für Flugreisen besitzt.
Für Reisen mit dem Flugzeug gelten strenge Vorschriften für Lithium-Ionen-Akkus. Ein IATA-geprüfter Akku darf im Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden, was Kombigeräte mit entsprechender Zertifizierung deutlich reisefreundlicher macht. Wichtig ist außerdem, dass das Gerät kompakt genug ist, um in Kofferräume, Zugabteile oder Hotelzimmer zu passen.
Wer regelmäßig reist, sollte beim Testen vor dem Kauf darauf achten, wie schnell und unkompliziert sich das Gerät zusammenfalten lässt und wie schwer es tatsächlich ist, wenn Akku und Zubehör eingerechnet werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Kombimobilitätsgerät?
Eine Krankenkasse kann Zuschüsse für ein Kombimobilitätsgerät gewähren, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird. Die Kostenübernahme ist nicht automatisch, sondern erfordert einen Antrag mit entsprechender Begründung.
Grundsätzlich gilt: Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung dann übernommen, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und die medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt bestätigt wird. Kombigeräte, die mehrere Funktionen in einem vereinen, können in manchen Fällen sogar günstiger für die Krankenkasse sein als die Anschaffung mehrerer Einzelgeräte. Das Argument der Multifunktionalität kann im Antrag daher durchaus hilfreich sein.
Der Antragsprozess läuft in der Regel so ab:
- Ärztliche Verordnung einholen
- Antrag bei der Krankenkasse stellen, möglichst mit Kostenvoranschlag
- Auf Genehmigung warten, bevor das Gerät gekauft wird
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen, da viele Anträge im zweiten Anlauf genehmigt werden
Wie MovingStar bei der Wahl des passenden Kombigeräts hilft
Wir bei MovingStar haben den AllinOne entwickelt, um genau die Fragen zu beantworten, die in diesem Artikel behandelt werden: Ein Gerät, das Elektro-Rollstuhl, Rollator und Schiebehilfe verbindet, ohne Kompromisse bei Handlichkeit oder Sicherheit zu machen. Was uns dabei besonders wichtig ist:
- Drei Funktionen in einem: Der MovingStar AllinOne wechselt unkompliziert zwischen Rollstuhl-, Rollator- und Schiebemodus.
- Leicht und faltbar: Mit nur 19,6 kg inklusive Akku ist das Gerät alltagstauglich und reisefertig.
- IATA-geprüfter Akku: Die Mitnahme im Flugzeug ist möglich, was Reisen erheblich vereinfacht.
- Reichweite bis zu 20 km: Zwei leise Elektromotoren mit je 250 W sorgen für ausreichend Reichweite im Alltag.
- Persönliche Vorführung im Sanitätshaus: Moving Star vermittelt Sie an das nächstgelegene autorisierte Sanitätshaus, wo Fachpersonal das Gerät individuell vorführt und auf Ihre Bedürfnisse abstimmt.
- Unterstützung beim Krankenkassenantrag: Unser Team begleitet Sie durch den Antragsprozess, damit Sie den Zuschuss erhalten, der Ihnen zusteht.
Moving Star liefert ausschließlich über eine auf Gefahrgut spezialisierte Spedition an autorisierte Sanitätshäuser — eine Direktlieferung an Endkunden findet nicht statt. Im Sanitätshaus wird das Gerät durch geschultes Fachpersonal eingewiesen und individuell angepasst. Wenn Sie herausfinden möchten, ob der AllinOne zu Ihrer Lebenssituation passt, sprechen Sie uns gern an oder nutzen Sie unsere Unterstützung beim Krankenkassenantrag. Wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit zu gehen.



