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Kann ich als pflegende Person einen E-Scooter für Angehörige beantragen?

24. September 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Pflegerin unterstützt ältere Person im Elektrorollstuhl mit Joystick-Steuerung in hellem, modernem Raum.

Ja, als pflegende Person können Sie einen E-Scooter oder Elektrorollstuhl für Ihren Angehörigen beantragen, vorausgesetzt, Sie handeln in dessen Auftrag oder verfügen über eine entsprechende Vollmacht. Die Antragstellung selbst richtet sich immer an die Krankenkasse des Versicherten, also der Person mit Mobilitätseinschränkung. Die folgenden Fragen klären, wie der Prozess genau abläuft und worauf Sie achten sollten.

Wer darf einen Antrag auf ein Hilfsmittel stellen?

Grundsätzlich stellt die versicherte Person selbst den Antrag auf ein Hilfsmittel bei ihrer Krankenkasse. Das bedeutet: Antragsberechtigt ist immer die Person, die das Hilfsmittel benötigt, also Ihr Angehöriger mit der Mobilitätseinschränkung. Die Krankenkasse prüft, ob ein medizinischer Bedarf vorliegt und ob das beantragte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

Für einen Elektroscooter oder Elektrorollstuhl gilt: Das Gerät muss ärztlich verordnet werden. Ohne eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes nimmt die Krankenkasse den Antrag in der Regel nicht an. Der erste Schritt ist daher immer ein Arztgespräch, bei dem die Notwendigkeit der Elektromobilitätshilfe dokumentiert wird.

Kann eine pflegende Person den Antrag stellvertretend einreichen?

Ja, pflegende Angehörige können den Antrag stellvertretend für die betroffene Person einreichen. Dafür benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht der versicherten Person oder, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, eine rechtlich wirksame Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. In vielen Fällen akzeptieren Krankenkassen auch eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des Angehörigen.

Wenn Sie als pflegende Person den Antrag auf einen Elektroscooter für Ihren Angehörigen stellen möchten, empfiehlt es sich, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Vollmacht oder Erklärung konkret benötigt wird. Die Anforderungen können je nach Kasse leicht variieren. Wichtig ist: Der Antrag läuft immer über die Versicherungsnummer und den Namen des Angehörigen, nicht über Ihre eigenen Daten.

Welche Unterlagen braucht die Krankenkasse für den Antrag?

Für die Beantragung eines Elektrorollstuhls oder E-Scooters als Hilfsmittel benötigt die Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen: eine ärztliche Verordnung, einen ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme sowie gegebenenfalls einen Nachweis über die Vollmacht der antragstellenden Person. Manche Kassen fordern zusätzlich einen ärztlichen Befundbericht oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.

  • Ärztliche Verordnung: Das wichtigste Dokument. Der Arzt bescheinigt darin den medizinischen Bedarf für das Hilfsmittel.
  • Antrag auf Kostenübernahme: Das Formular der jeweiligen Krankenkasse, ausgefüllt und unterschrieben, entweder vom Versicherten selbst oder von der bevollmächtigten pflegenden Person.
  • Vollmacht oder Betreuungsnachweis: Falls Sie als Angehöriger stellvertretend handeln, ein entsprechender Nachweis Ihrer Berechtigung.
  • Kostenvoranschlag: Viele Krankenkassen verlangen einen Kostenvoranschlag eines autorisierten Sanitätshauses für das konkrete Modell.
  • Befundberichte: Bei komplexeren Fällen kann ein detaillierter Befundbericht des behandelnden Arztes oder Facharztes erforderlich sein.

Es lohnt sich, frühzeitig mit einem autorisierten Sanitätshaus in Kontakt zu treten. Das Fachpersonal kennt die Anforderungen der verschiedenen Krankenkassen und kann Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen E-Scooter?

Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten für einen Elektroscooter oder Elektrorollstuhl ganz oder teilweise übernehmen, wenn das Gerät medizinisch notwendig ist und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt vom Einzelfall, der Diagnose und der jeweiligen Kasse ab.

Wichtig zu wissen: Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent des Gerätepreises, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Verordnung. Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Tarif. Für pflegende Angehörige, die ein Hilfsmittel für Angehörige beantragen, gelten dieselben Regeln wie für die versicherte Person selbst.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zum Krankenkassenzuschuss beantragen.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Wenn die Krankenkasse den Antrag auf einen Elektrorollstuhl oder E-Scooter ablehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet sein, idealerweise mit einem ergänzenden ärztlichen Attest oder einem Gutachten.

Folgende Schritte helfen bei einer Ablehnung:

  1. Ablehnungsbescheid genau lesen: Verstehen Sie, auf welcher Grundlage die Kasse abgelehnt hat. Oft fehlen Unterlagen oder der medizinische Bedarf wurde nicht ausreichend dokumentiert.
  2. Arzt einbeziehen: Bitten Sie den behandelnden Arzt, den Befundbericht zu ergänzen oder die Notwendigkeit des Hilfsmittels detaillierter zu begründen.
  3. Schriftlichen Widerspruch einlegen: Formulieren Sie den Widerspruch klar und sachlich und fügen Sie alle relevanten Dokumente bei.
  4. Sozialverband oder Beratungsstelle kontaktieren: Organisationen wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland bieten kostenlose Beratung und Unterstützung bei Widerspruchsverfahren an.
  5. Sozialgericht als letzten Schritt: Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Das ist kostenlos und häufig erfolgreich.

Lassen Sie sich durch eine erste Ablehnung nicht entmutigen. Widersprüche gegen abgelehnte Hilfsmittelanträge haben in der Praxis häufig Erfolg, besonders wenn der medizinische Bedarf klar belegt ist.

Wie unterstützt MovingStar pflegende Angehörige beim Antrag?

Als pflegende Person stehen Sie vor vielen Fragen, und wir bei MovingStar möchten Ihnen den Weg so einfach wie möglich machen. Wir begleiten Sie und Ihren Angehörigen von der ersten Frage bis zur erfolgreichen Antragstellung. Das bieten wir konkret:

  • Persönliche Beratung: Wir erklären Ihnen, welche Modelle für den Bedarf Ihres Angehörigen geeignet sind und welche Voraussetzungen für einen Krankenkassenzuschuss erfüllt sein müssen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und begleiten Sie durch den Prozess der Krankenkassenzuschuss-Beantragung.
  • Kostenlose Probefahrt: Ihr Angehöriger kann das Gerät vor dem Kauf unverbindlich testen, so stellen Sie sicher, dass das Modell wirklich passt. Eine kostenlose Probefahrt lässt sich unkompliziert vereinbaren.
  • Fachgerechte Einweisung: Jedes Gerät wird durch Fachpersonal im autorisierten Sanitätshaus individuell angepasst und eingewiesen, für maximale Sicherheit und Nutzungskomfort.
  • Zertifizierte Qualität: Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen nach DIN EN ISO 13485:2021 und unterliegen strengen Qualitätsstandards als Medizinprodukte.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder möchten Sie wissen, welches Modell für Ihren Angehörigen in Frage kommt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern und finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Weg.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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