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Beratung zu E-Rollstühlen mit Krankenkassenzuschuss

Unsere E-Rollstühle sind leicht und faltbar – und damit die perfekten Begleiter in Alltag und Freizeit. Die Kosten der Modelle mit Hilfsmittelnummer können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse getragen werden.

Ob das auch für Sie infrage kommt, finden wir gern mit Ihnen zusammen heraus.
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Wem steht ein E-Rollstuhl mit Krankenkassenzuschuss zu?

Als Versicherter haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, von Ihrer Krankenkasse mit einem Hilfsmittel ausgestattet zu werden. Die einzige Voraussetzung: Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.

Das bedeutet konkret, dass das entsprechende Hilfsmittel erforderlich ist, um
eine vorhandene Einschränkung ausgleichen,
den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung sichern oder
einer drohenden Einschränkung vorbeugen zu können.
Um einen Elektro-Rollstuhl mit Krankenkassenzuschuss zu erhalten, müssen Sie zudem nachweisen, dass ein manuelles Modell für Sie nicht ausreichend ist.

All diese Punkte prüfen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt, der anschließend eine entsprechende Verordnung ausstellt. Haben Sie sich schon vorab für ein bestimmtes E-Rollstuhl-Modell entschieden, kann er die entsprechende Hilfsmittelnummer bereits darauf vermerken. Diese erhöht in der Regel Ihre Chancen auf eine Genehmigung.

Da es sich grundsätzlich um eine Einzelfallentscheidung durch Ihre Krankenkasse handelt, kann eine positive Zusage nicht garantiert werden. Gern helfen wir Ihnen aber dabei, Ihre Fragen zu beantworten und Sie somit bestmöglich auf die Beantragung unserer MovingStar-Modelle mit Krankenkassenzuschuss vorzubereiten.
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Lernen Sie unsere elektrischen Rollstühle mit Kassenzuschuss kennen

Krankenkassenzuschuss
MovingStar 2000
faltbar, per App steuerbar
bis zu 23 km Reichweite
26,9 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 150 kg
Krankenkassenzuschuss
MovingStar 3000
per App steuerbar und faltbar
bis zu 25 km Reichweite
45,2 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 120 kg
Krankenkassenzuschuss
MovingStar 501
große Sitzfläche, hohe Belastbarkeit
bis zu 15 km Reichweite
29,6 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 150 kg

Häufig gestellte Fragen

Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um unsere MovingStar-Modelle mit Krankenkassenzuschuss und deren Beantragung bei Ihrer Versicherung. 

Ob Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist immer Ergebnis einer Einzelfallentscheidung durch Ihre Krankenkasse.  

Die Chance, dass ein Modell mit Hilfsmittelnummer übernommen wird, ist in der Regel aber etwas größer als bei einem Rollstuhl ohne diese. 

Üblicherweise sind diese Schritte notwendig, um einen Antrag zu stellen: 

  1. Beratungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt 
  1. Sanitätshaus besuchen, das mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet 
  1. Elektrischen Rollstuhl nach Ihren Bedürfnissen aussuchen 
  1. Kostenvoranschlag und Attest bei der Krankenkasse einreichen 

Sollten Sie sich konkret für eines unserer MovingStar-Modelle interessieren, sollten Sie zudem ein Sanitätshaus wählen, das zu unseren Vertragspartnern zählt. Gern vermitteln wir Sie an eines in Ihrer Nähe weiter. 

Wird Ihr Antrag auf Krankenkassen-Zuschuss angenommen, wird der Großteil der Kosten übernommen. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von minimal 5, maximal 10 € müssen Sie leisten. 

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