Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.
Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.
100 % kostenlos & unverbindlich

Elektromobil von der Krankenkasse: So bekommen Sie den Scooter auf Rezept

Das passende Elektromobil (auch: Senioren-Scooter) hilft Ihnen dabei, auch lange Strecken zu überbrücken und wieder flexibel und mobil am Alltag teilzunehmen. Was viele nicht wissen: Die Krankenkasse kann die Kosten für ein solches Hilfsmittel übernehmen.

Lesen Sie im Folgenden gern mehr darüber – oder melden Sie sich bei uns, um sich direkt persönlich beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen:
ausführliche Fachberatung zum MovingStar,
Probefahrt beim Vertragspartner,
kostenfrei und unverbindlich.
Kostenlose Beratung
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.
Mehr erfahren

Wem steht ein Scooter mit Krankenkassenzuschuss zu?

Ein Elektro-Scooter gilt als Krankenfahrstuhl und kann daher grundsätzlich von Krankenkassen bezuschusst oder übernommen werden. Ob diese Ihren Antrag bewilligt, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig davon, ob die Nutzung medizinisch notwendig ist.

Ob das der Fall ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Dieser hält in einer Hilfsmittelverordnung fest, dass Sie das Gefährt benötigen, um in Ihrem Alltag selbstständig mobil zu sein.

Um Unterstützung von der Krankenkasse zu erhalten, muss das Hilfsmittel erforderlich sein, um:
eine vorhandene Einschränkung auszugleichen,
den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung zu sichern oder
einer drohenden Einschränkung vorbeugen zu können.
Am besten begründet Ihr Arzt, weshalb ein Scooter das passende Hilfsmittel für Sie ist und beispielsweise ein Standardrollstuhl nicht ausreicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:
Sie einen manuellen Rollstuhl nicht selbstständig bewegen können,
Ihre Mobilität so eingeschränkt ist, dass Sie typische Alltagstätigkeiten nicht ausführen können (z. B. Einkaufen, Spazieren),
Ihre Grundbedürfnisse ohne Elektro-Scooter nicht erfüllt werden können.
Darüber hinaus sollte Ihnen attestiert werden, dass Sie geistig und körperlich in der Lage sind, den Scooter zu bedienen.
Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.

Werden die gesamten Kosten übernommen?

Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt, übernimmt sie üblicherweise die gesamten Kosten. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5 € und höchstens 10 € zahlen.

Anders ist es, wenn Sie ein Modell über den Standard hinaus wählen. In diesem Fall leistet Ihre Krankenkasse üblicherweise den Standardbetrag und Sie zahlen die Mehrkosten selbst.

Elektro-Scooter bei der Krankenkasse beantragen

Schritt 1

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt

Ihr Arzt kennt Sie und Ihre Mobilitätseinschränkung am besten – und kann damit am ehesten einschätzen, welches Hilfsmittel Ihnen am besten hilft. Kommt er zu dem Schluss, dass ein Scooter die beste Wahl ist, notiert er aussagekräftige Gründe für diese Entscheidung.

Auf diese Weise attestiert er, dass eine medizinische Notwendigkeit zur Nutzung vorliegt. Auf einer Hilfsmittelverordnung (auch: Hilfsmittelrezept) wird er das entsprechend argumentieren.
Schritt 2

Vertragspartner Ihrer Krankenkasse aufsuchen

Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Denn eine Übernahme ist nur möglich, wenn Sie das Elektromobil über einen Vertragspartner beziehen.

Haben Sie bereits einen bestimmten Scooter ins Auge gefasst, können Sie sich auch beim Hersteller direkt melden. Einige Anbieter (wie etwa MovingStar) bieten Ihnen eine persönliche, zielgerichtete Beratung an und fragen die Verfügbarkeit bei Fachhandelspartnern in Ihrer Nähe an.
Schritt 3

Entscheiden Sie sich für den passenden Elektro-Scooter

Lassen Sie sich vor Ort ausführlich vom Fachpersonal beraten und verzichten Sie auf keinen Fall auf eine Probefahrt. Nur so können Sie sicher sein, dass das Elektromobil zu Ihrer Statur passt und Sie auch langfristig bequem darauf sitzen.

Das gewählte Modell sollte zudem über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese wird vom GKV-Spitzenverband (Verband der gesetzlichen Krankenkassen) nach ausführlicher Prüfung auf unter anderem den medizinischen Nutzen, die Funktionstauglichkeit, Qualität und Sicherheit vergeben. Damit wird sie zum zentralen Kriterium für die Krankenkassen und entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist oder nicht.

Ist eine Hilfsmittelnummer vorhanden, sollte Ihr Arzt diese nachträglich auf der Verordnung vermerken. Das kann Ihre Chancen auf Übernahme verbessern.

Aber: Auch Modelle ohne Hilfsmittelnummer können von der Krankenkasse übernommen werden – wenn eine entsprechende Begründung vorliegt.
Schritt 4

Kostenvoranschlag und Hilfsmittelverordnung einreichen

Sie haben sich für einen Scooter entschieden? Dann erstellt das Sanitätshaus einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser wird dann zusammen mit der Hilfsmittelverordnung Ihres Arztes an Ihre Krankenkasse geschickt. Häufig übernimmt das direkt Ihr Ansprechpartner im Sanitätshaus selbst.

Jetzt können Sie sich zurücklehnen und auf den Bescheid warten. Die gesetzlich festgelegte Frist, bis zu der die Krankenkasse eine Entscheidung getroffen haben muss, beträgt drei Wochen. Es sei denn, Ihre Versicherung zieht den Medizinischen Dienst zurate, dann kann sich die Wartezeit auf fünf Wochen verlängern – Sie müssen dann aber frühzeitig darüber informiert werden.

Die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt – was nun?

Ob ein Hilfsmittel übernommen wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das bedeutet auch, dass die Krankenkasse den Antrag ablehnen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass es nicht Ihrer Einschränkung entspricht.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Ablehnungsbescheids erfolgen und in schriftlicher Form dargelegt werden. Wichtig ist, dass Sie die Gründe der Absage entkräften können.

Wenn nun auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt Ihnen ein Monat, um Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Am besten kontaktieren Sie dafür einen Anwalt für Sozialrecht.

MovingStar SC 150: Der Elektro-Scooter mit Hilfsmittelnummer

Auch wir bieten Ihnen ein Produkt mit Hilfsmittelnummer an. Der MovingStar SC 150 biete alle Standards, die einen Krankenkassen-Zuschuss möglich machen.
Krankenkassenzuschuss
MovingStar SC 150
Leistungsstarkes Frontlicht
Verstellbare Lenksäule
ÖPNV zugelassen

Häufig gestellte Fragen

Ihnen steht in erster Linie ein zweckmäßiges Standardmodell zu, das über die notwendigsten Eigenschaften verfügt. Ist dieses nicht ausreichend, um Ihre Einschränkung auszugleichen, übernimmt die Krankenkasse auch Modelle mit entsprechenden Merkmalen.

Aber: Die Notwendigkeit muss von Ihrem Arzt ausreichend begründet und auf der Verordnung festgehalten werden.

Mögliche Gründe könnte etwa Übergewicht sein – in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse meist auch Modelle ohne Hilfsmittelnummer und mit höherer Tragkraft (wie z. B. den MovingStar SC300).

Üblicherweise können Sie ein Elektromobil mit Eigenschaften über den Standard hinaus beantragen – wenn Sie die Differenz selbst bezahlen.

Mögliche Gründe, die für die Übernahme eines Elektromobils durch die Krankenkasse sprechen, sind beispielsweise:

  • eine Gehbehinderung (z. B. durch Arthrose, Muskelerkrankungen etc.),
  • chronische Schmerzen oder orthopädische Schäden an Hüfte, Knie oder Wirbelsäule,
  • stark eingeschränkte Belastbarkeit durch altersbedingte Einschränkungen,
  • Kombination aus Mobilitätseinschränkung und weitere Wege zu Ärzten oder Einkaufsmöglichkeiten.

Wichtig ist, dass das Hilfsmittel Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht oder verbessert.

Nein. Das ist keine Voraussetzung für die Beantragung. Die Versorgung erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung, nicht über die Pflegeversicherung. Ein Pflegegrad kann aber gegebenenfalls die Notwendigkeit untermauern. Entscheidend bleibt aber immer die ärztlich attestierte Mobilitätseinschränkung.

Nein. Die Krankenkasse muss die Hilfsmittelversorgung im Vorfeld genehmigen.

Üblicherweise stellt Ihre Krankenkasse Ihnen das Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Das bedeutet aber auch, dass diese die Wartung und Reparatur übernimmt.

Meist ist das der Fall, wenn die Krankenkasse der Meinung ist, dass keine medizinische Notwendigkeit besteht oder das gewählte Modell diese Notwendigkeit übersteigt – eine kostengünstigere Ausführung also ausreichend wäre.

Beides sind Hilfsmittel, die von Krankenkassen übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Entscheidend ist also die Einschätzung Ihres behandelnden Arztes. Diese bestimmt, welches Gefährt die bessere Unterstützung für Sie bietet.

Die finale Entscheidung liegt schlussendlich immer bei der Krankenkasse. Wenn Sie dauerhaft auf ein Hilfsmittel angewiesen sind, ist aber meist ein Elektro-Rollstuhl die passendere Wahl, während ein Elektromobil vor allem im Außenbereich und für längere Strecken hilfreich ist.

100 % kostenlos & unverbindlich

Kontaktformular ausfüllen und
 Beratung zum Krankenkassenzuschuss erhalten

Landingpage Formular - Krankenkassenzuschuss
Anrede
Datenschutzerklärung

Hier können Sie sich unsere Datenschutzerklärung anschauen.

chevron-downarrow-downwarningcheckmark-circle