Jeder Gebrauchsgegenstand hat ein Verfallsdatum: Verschleiß durch Dauernutzung und auch veränderte Bedürfnisse sind ganz normal und können dazu führen, dass auch ein Hilfsmittel irgendwann nicht mehr nutzbar ist – unabhängig davon, wie vorsichtig Sie damit umgegangen sind.
Spätestens, wenn Sie negative Auswirkungen auf Ihren Komfort spüren oder es sogar Anlass gibt, Sicherheitsfunktionen in Frage zu stellen, sollten Sie dringend ein neues Hilfsmittel besorgen.
Woran Sie merken, wann Sie einen neuen Rollstuhl benötigen und ab wann Sie einen Anspruch bei Ihrer Krankenkasse geltend machen können, erfahren Sie hier.
Wann brauchen Sie einen neuen Rollstuhl?
Hilfsmittel wie (Elektro-)Rollstühle sind in regelmäßiger bis dauerhaften Benutzung. Dadurch werden sie zumeist stark beansprucht. Es ist oft aber gar nicht so leicht herauszufinden, ob sich die Abnutzung in einem akzeptablen Bereich befinden oder ein Austausch notwendig ist.
Einen neuen Rollstuhl sollten Sie anschaffen, wenn ...
- Ihr Modell sich nicht mehr oder nur unter hohen Kosten reparieren lässt,
- Ihre Erkrankung veränderte Ansprüche an Funktionen und Equipment des Rollstuhls mit sich bringen,
- der Rollstuhl so verschlissen ist, dass ein bequemes und ergonomisches Sitzen nicht mehr möglich ist,
- Sie ein Hilfsmittel mit anderen Maßen benötigen (das ist zumeist bei Kindern im Wachstum der Fall).
Es gibt also keine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, der Austausch ist vielmehr ein individueller Prozess. Denn: Je nach Art und Intensität der Nutzung kann der Verschleiß variieren.
Wie erhalten Sie ein neues Hilfsmittel?
Die Neuanschaffung eines Rollstuhls hängt davon ab, wie Sie Ihn angeschafft haben. Handelt es sich dabei um eine Selbstanschaffung, müssen Sie auch die Kosten für das neue Modell übernehmen. Es gibt keine Prüfung, Sie entscheiden selbst, ob Sie einen neuen Rollstuhl brauchen und erstehen diesen beim Händler Ihrer Wahl.
Anders ist das Vorgehen, wenn das Hilfsmittel Ihnen bereitgestellt wurde.
Neuer Rollstuhl von der Krankenkasse
Wurde Ihr Hilfsmittel von der Krankenkasse bereitgestellt, wird es eine Einzelfallprüfung geben. Es wird prüft, ob Ihr Aktuelles noch zu Ihren körperlichen Voraussetzungen und Lebensumständen passt – oder ob ein beschädigter Rollstuhl repariert oder ersetzt werden muss. Ist das der Fall, werden die Kosten (sowohl für Reparatur als auch Ersatz) von der Krankenkasse getragen.
Genau wie bei der Beantragung eines ersten Hilfsmittels besprechen Sie auch hier den neuen Bedarf mit Ihrem behandelnden Arzt. Neben der (möglicherweise neuen) Ausstattung, die der Rollstuhl haben muss, muss die ärztliche Verordnung auch ersichtlich machen, wieso Ihr bisheriges Modell nicht mehr ausreichend ist.
Mögliche Begründungen sind unter anderem:
- Veränderungen der Körpermaße (durch Zu- oder Abnahme, Schwangerschaft oder Wachstum), die sich auf die benötigte Breite von Sitz und Rückenlehne auswirken.
- Veränderungen einer Lähmung, denn die Rückenhöhe hängt von der Lähmungshöhe ab.
- Verlust oder Zunahme der Kraft und Beweglichkeit der Arme kann einen Wechsel von einem manuellen Modell zu einem Elektro-Rollstuhl notwendig machen.
Bei uns finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Rollstuhls bei Ihrer Krankenkasse.
Reparatur oder doch ein neuer Rollstuhl?
An einem Rollstuhl kann vieles kaputt gehen – ob er ausgetauscht werden muss oder repariert werden kann, ist als Laie schwer zu beurteilen. Wenden Sie sich deshalb an die Stelle, von der Sie Ihr Hilfsmittel haben: Das kann das Sanitätshaus, Ihre Krankenkasse oder auch direkt der Hersteller sein.
Wurde Ihr Rollstuhl bezuschusst und ist nun defekt, wird auch die Reparatur von der Krankenkasse übernommen – sofern Sie das Hilfsmittel sachgemäß genutzt und nicht vorsätzlich zerstört haben. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 33 SGB 5 rechtlich festgelegt. In den meisten Fällen übernimmt das Sanitätshaus die Abwicklung mit der Krankenkasse.
Haben Sie Ihren Rollstuhl selbst bezahlt, liegt auch die Verantwortung für die Reparatur bei Ihnen. Wenn die Garantie noch gilt, wenden Sie sich am besten direkt bei dem Fachhändler, von dem Sie Ihr Hilfsmittel haben. Andernfalls können Sie Ihren Rollstuhl auch in entsprechenden Werkstätten reparieren lassen.
Noch ausführlicher haben wir das Thema in unserem Blogbeitrag Mein Elektro-Rollstuhl ist defekt – wie geht es jetzt weiter? für Sie beleuchtet.
Garantie für Elektro-Rollstühle
Wenn Sie den Rollstuhl selbst kaufen, achten Sie auf eine lange Garantiezeit. Dadurch kann Ihr Hilfsmittel im Falle eines finalen Defekts ausgetauscht werden. MovingStar beispielsweise bietet eine Garantie von bis zu 30 Monaten.
Neuer Rollstuhl von MovingStar
Ob es Ihr erster Rollstuhl ist oder Sie einen Neuen brauchen: bei MovingStar finden Sie Auswahl für den Innen- und Außenbereich, manuell oder elektrisch – passend zu Ihrem Alltag und Ihren persönlichen Mobilitätsanforderungen.
Damit Sie wirklich das richtige Modell für sich finden, beraten wir Sie gerne und vereinbaren eine Probefahrt. Kontaktieren Sie uns dafür gerne über unser kostenfreies Kontaktformular.



