moving-star-logo-full
moving-star-logo-full
MovingStar Logo
MovingStar Logo

Rollstuhl gestohlen – wer muss zahlen?

5. November 2025
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Ein aufgebrochenes Schloss hängt am Zaun eines Vorgartens.

Das Wichtigste in Kürze

Wurde Ihnen Ihr Rollstuhl von der Krankenkasse bereitgestellt, kommt diese für die durch einen Diebstahl entstandenen Kosten auf. Handelt es sich um eine private Anschaffung, zahlen Sie oder Ihre Versicherung.
Bei einem Einbruchdiebstahl auf Ihrem eigenen Grundstück ist Ihr Rollstuhl über die Hausratsversicherung abgedeckt, bei einem Diebstahl an anderen Orten greift die Kaskoversicherung.
Mit einem guten Schloss, einer Alarmanlage oder auch einem GPS-Tracker, können Sie das Risiko eines Diebstahls reduzieren.

Ein Rollstuhl ist mehr als nur eine Unterstützung im Alltag: Er ist Freiheit, Selbstständigkeit und Mobilität. Ein Diebstahl greift dementsprechend tief in Ihr Leben ein. Was passiert also in einem solchen Szenario? Wie verhalten Sie sich, wer kommt für die Kosten auf und was können Sie vorbeugend tun, damit Ihr Rollstuhl nicht gestohlen wird? 

Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.  

So sollten Sie im Falle eines Diebstahls vorgehen 

Wenn Ihr Rollstuhl gestohlen wird, sollten Sie schnell handeln: 

  1. Zuerst müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen – direkt in der nächsten Dienststelle oder telefonisch über die örtliche Servicenummer (kein Notruf nötig). 

  1. Hat die Krankenkasse das Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, ist der Diebstahl auch dort zu melden. Das ist wichtig, damit ein Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. 

  1. Haben Sie den Rollstuhl selbst bezahlt und versichert, müssen Sie den Verlust bei Ihrer Versicherung angeben.

Wer übernimmt die Kosten des Schadens? 

Wer für den Diebstahl Ihres Rollstuhls aufkommen muss, hängt davon ab, wer rechtlich der Eigentümer des Hilfsmittels ist. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: 

Rollstuhl von der Krankenkasse 

Haben Sie Ihren (Elektro-)Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragt, gilt er in der Regel als Leihgabe. Der Eigentümer ist dann das Sanitätshaus oder ein Fachhändler - und die Krankenkasse der Verleiher. Laut dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 540 kommt in diesem Fall die Krankenkasse für Schäden oder Verlust auf. 

Voraussetzung dafür ist, dass kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann – Sie den Rollstuhl also nicht unbeaufsichtigt und ungesichert haben stehen lassen.  

[Kasten]Achtung

Die Krankenkasse ist nur für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig, die über sie beantragt und genehmigt wurden. Sollten auch Zusatzausstattungen wie Sitzkissen gestohlen worden sein, werden die Kosten hierfür nicht übernommen. [Kasten Ende]  

Rollstuhl als private Anschaffung – mit und ohne Versicherung</h3> 

Wenn Sie das Hilfsmittel selbst gezahlt haben, müssen Sie es im Falle eines Diebstahls auch selbstständig ersetzen. Aber: Sie können Ihren (Elektro-)Rollstuhl wie jeden anderen Gegenstand durch entsprechende Versicherungen schützen. 

Wenn Ihr Hilfsmittel bei Ihnen zu Hause – also aus Ihrem Keller, dem Hausflur oder der eigenen Wohnung gestohlen wird, greift eine Hausratsversicherung

Fürchten Sie dass jemand Ihren Rollstuhl außerhalb entwenden könnte, sollten Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Klären Sie dabei konkret ab, ob Ihr Hilfsmittel auch unter den Versicherungsschutz fällt. 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag Elektro-Rollstuhl: Versicherungen, die Sie bestmöglich schützen.  

Ihr Hilfsmittel darf nur unter bestimmten Umständen im Treppenhaus abgestellt werden. Genauere erfahren Sie im Blogbeitrag Darf ein Elektro-Rollstuhl im Treppenhaus stehen?

Weiterhin mobil, obwohl der Rollstuhl gestohlen wurde? 

Egal, wer bei einem Diebstahl aufkommt – Sie haben für kurze Zeit keinen Rollstuhl zur Verfügung. Abhängig davon, wie stark Sie auf Ihr Hilfsmittel angewiesen sind, kann das eine starke Einschränkung in Ihrem Leben bedeuten. Was machen Sie also, um möglichst schnell wieder mobil zu sein

Auch hier ist zu unterscheiden, ob Ihr Rollstuhl von der Krankenkasse bereitgestellt wurde. Denn sie kommt gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 33 SGB 5 in der Regel auch für Ihren kurzfristigen Ersatz auf.  

Handelt es sich beim Rollstuhl um eine Selbstanschaffung, können Sie die Wartezeit zur Lieferung eines neuen mit einem geliehenen Modell überbrücken. Bewahren Sie die Belege dafür auf, um sie an Ihre Versicherung zu schicken – im besten Fall werden die geleisteten Beträge erstattet. 

Diebstähle verhindern und Schaden vorbeugen 

Um das Risiko des Verlustes zu senken, können Sie die folgenden Tipps umsetzen: 

  • Behalten Sie Ihren Rollstuhl immer im Blick oder stellen Sie ihn nur an belebten, beleuchteten Plätzen ab, um Diebe abzuschrecken. 
  • Mit einem hochwertigen Schloss erschweren Sie einen Diebstahl oder verhindern ihn sogar ganz. 
  • Eine Alarmanlage schützt Sie vor einem Diebstahl, mit einem GPS-Tracker finden Sie Ihr Hilfsmittel im Ernstfall wieder. 

Sorge um Ihren Rollstuhl? 

Neben einem möglichen Diebstahl ist auch ein Defekt eine berechtigte Sorge. Wie Sie in diesem Fall vorgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag Mein Elektro-Rollstuhl ist defekt – wie geht es jetzt weiter?

E-Rollstuhl als neues Hilfsmittel? 

Sie benötigen einen neuen Rollstuhl, weil Ihr altes Modell gestohlen wurde? Vielleicht ist ein Elektro-Rollstuhl ja genau das Richtige für Sie. 

Bei uns finden Sie unterschiedliche Modelle und erhalten eine ausführliche Beratung. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular

Jetzt kostenlose Probefahrt vereinbaren
Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
alarmmagnifiercrosschevron-leftchevron-rightcross-circle
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram