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Was bedeutet das Hilfsmittelverzeichnis für E-Scooter?

3. September 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Person im modernen Elektrorollstuhl mit Joystick neben einem offiziellen Dokumentenordner in warmem Pastellinterieur.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein offizielles Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, das festlegt, welche Hilfsmittel die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen kann. Für E-Scooter gilt: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich, aber an konkrete medizinische und produktbezogene Voraussetzungen geknüpft. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um das Hilfsmittelverzeichnis, die Kostenübernahme und den Weg zum Krankenkassenzuschuss.

Welche E-Scooter sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet?

Im Hilfsmittelverzeichnis sind Elektroscooter unter der Produktgruppe 18 (Krankenfahrzeuge) erfasst. Gelistet werden dort Geräte, die vom Hersteller beim GKV-Spitzenverband angemeldet und nach definierten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geprüft wurden. Nicht jedes Modell, das im Handel erhältlich ist, findet sich automatisch in dieser Liste.

Damit ein Elektroscooter im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird, muss er spezifische technische Anforderungen erfüllen und als Medizinprodukt zugelassen sein. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Sicherheit, Handhabung und Eignung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen und gelistet sind, erleichtern den Prozess der Kostenübernahme erheblich, weil die Krankenkasse das Gerät dann bereits kennt und einordnen kann.

Wer auf der Suche nach einem geeigneten Modell ist, findet im Sanitätshaus kompetente Beratung dazu, welche Geräte gelistet sind und welche für den individuellen Bedarf in Frage kommen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen E-Scooter?

Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für einen Elektroscooter ganz oder teilweise übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Festbetrag der Krankenkasse für die jeweilige Produktgruppe.

Wichtig zu wissen: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht automatisch den vollen Kaufpreis. Liegt der Preis des gewünschten Modells über dem Festbetrag, trägt die versicherte Person die Differenz selbst. Deshalb lohnt es sich, vor der Entscheidung für ein bestimmtes Gerät das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen und den genauen Zuschussbetrag zu erfragen.

Für Privatversicherte gelten andere Regelungen. Hier hängt die Erstattung vom individuellen Versicherungsvertrag ab, weshalb eine direkte Anfrage bei der privaten Krankenversicherung unerlässlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen E-Scooter und Elektrorollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis?

Im Hilfsmittelverzeichnis werden E-Scooter und Elektrorollstühle als unterschiedliche Produktkategorien geführt und unterschiedlich bewertet. Der entscheidende Unterschied liegt in der medizinischen Indikation und der Nutzungsweise: Elektrorollstühle sind für Personen vorgesehen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und sich ohne motorische Unterstützung nicht selbst fortbewegen können. E-Scooter hingegen gelten als Hilfsmittel für Personen, die noch eingeschränkt gehfähig sind, aber längere Strecken nicht mehr zu Fuß zurücklegen können.

Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Kostenübernahme:

  • Elektrorollstühle werden häufiger und in höherem Umfang von der Krankenkasse bezuschusst, da sie als medizinisch notwendiges Hilfsmittel für schwerwiegendere Einschränkungen eingestuft werden.
  • Elektroscooter werden in manchen Fällen als Gehhilfe oder Ergänzungsmittel betrachtet, was die Kostenübernahme erschweren kann.

Die genaue Einstufung hängt vom Einzelfall, der ärztlichen Diagnose und dem jeweiligen Modell ab. Ein Sanitätshaus oder ein erfahrener Hilfsmittelberater kann helfen, das passende Produkt für die jeweilige Situation zu identifizieren und den Antrag entsprechend zu begründen.

Wie beantrage ich einen Krankenkassenzuschuss für einen E-Scooter?

Den Krankenkassenzuschuss für einen Elektroscooter beantragen Versicherte in mehreren Schritten. Zunächst ist eine ärztliche Verordnung notwendig, in der die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels dokumentiert wird. Danach wird der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht, die über die Kostenübernahme entscheidet.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Arztgespräch: Den Hausarzt oder Facharzt auf die eingeschränkte Mobilität ansprechen und eine Verordnung für einen Elektroscooter als Hilfsmittel anfordern.
  2. Sanitätshaus aufsuchen: Ein autorisiertes Sanitätshaus berät zu geeigneten, im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Modellen und unterstützt bei der Antragstellung.
  3. Antrag bei der Krankenkasse einreichen: Die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses bei der Krankenkasse einreichen.
  4. Genehmigung abwarten: Die Krankenkasse prüft den Antrag und teilt mit, in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.
  5. Gerät anpassen lassen: Nach der Genehmigung wird das Gerät im Sanitätshaus individuell angepasst und die versicherte Person eingewiesen.

Eine frühzeitige Unterstützung beim Krankenkassenantrag kann den Prozess deutlich vereinfachen und häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden.

Was passiert, wenn ein E-Scooter nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht?

Ist ein Elektroscooter nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, bedeutet das nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Kosten ablehnt. Es erschwert jedoch die Antragstellung erheblich, da der Nachweis der Eignung und Notwendigkeit dann aufwendiger geführt werden muss. In solchen Fällen kann die Krankenkasse eine Einzelfallprüfung durchführen.

Versicherte haben grundsätzlich das Recht, auch nicht gelistete Produkte zu beantragen, wenn sie nachweisen können, dass das Gerät medizinisch notwendig und geeignet ist. Dafür sind in der Regel ausführlichere ärztliche Begründungen und technische Produktnachweise erforderlich. Eine Ablehnung durch die Krankenkasse kann zudem mit einem Widerspruch angefochten werden.

Praktisch empfiehlt es sich dennoch, wenn möglich, ein gelistetes Modell zu wählen, um den Prozess zu vereinfachen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Sanitätshaus und der Krankenkasse suchen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird. Eine kostenlose Probefahrt beim Sanitätshaus hilft dabei, das passende Modell zu finden, bevor der Antrag gestellt wird.

Wie MovingStar beim Thema Hilfsmittelverzeichnis und Krankenkassenzuschuss unterstützt

Wir bei MovingStar wissen, dass der Weg zum Krankenkassenzuschuss für viele Menschen eine Herausforderung darstellt. Deshalb begleiten wir unsere Kunden aktiv durch diesen Prozess. Konkret bedeutet das:

  • Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen für Medizinprodukte und sind nach DIN EN ISO 13485:2021 zertifiziert.
  • Wir unterstützen bei der Beantragung von Krankenkassenzuschüssen und stellen die notwendigen Unterlagen bereit.
  • Über unser Netzwerk autorisierter Sanitätshäuser erhalten Interessierte eine fachgerechte Beratung, individuelle Anpassung und Einweisung in das Gerät vor Ort.
  • Wer unsere Geräte zunächst ausprobieren möchte, kann eine kostenlose Probefahrt beim Sanitätshaus vereinbaren, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Haben Sie Fragen zum Hilfsmittelverzeichnis, zur Kostenübernahme oder zu unseren Produkten? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, und wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit zu gehen.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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