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Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Heilmittel?

7. September 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Person im modernen Elektrorollstuhl im Gespräch mit einer Fachkraft im Gesundheitswesen in einer hellen Klinik.

Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand, der eine körperliche Einschränkung dauerhaft ausgleicht oder mildert, zum Beispiel ein Rollstuhl, eine Prothese oder ein Hörgerät. Ein Heilmittel hingegen ist eine therapeutische Leistung, die von Fachpersonal erbracht wird, um eine Erkrankung zu behandeln oder zu heilen, etwa Physiotherapie oder Ergotherapie. Der wesentliche Unterschied liegt also darin, ob es sich um einen Gegenstand oder eine Behandlung handelt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Hilfsmittel, Heilmittel und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Was zählt als Hilfsmittel und was als Heilmittel?

Hilfsmittel sind körperliche Gegenstände oder Produkte, die dazu dienen, eine Behinderung oder körperliche Einschränkung dauerhaft auszugleichen, zu mildern oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Heilmittel sind dagegen therapeutische Dienstleistungen, die von zugelassenen Fachkräften erbracht werden, um Erkrankungen zu behandeln. Der Unterschied liegt im Kern: Hilfsmittel sind Dinge, Heilmittel sind Leistungen.

Typische Hilfsmittel

  • Rollstühle und Elektrorollstühle
  • Gehhilfen und Rollatoren
  • Hörgeräte und Sehhilfen
  • Orthesen und Prothesen
  • Pflegebetten und Badehilfen

Typische Heilmittel

  • Physiotherapie und Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Podologische Therapie
  • Massagen auf ärztliche Verordnung

Ob ein Produkt oder eine Leistung als Hilfsmittel anerkannt wird, richtet sich in Deutschland nach dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Dieses Verzeichnis listet alle von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Hilfsmittel und deren Anforderungen auf. Heilmittel werden hingegen durch die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.

Wie werden Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, ärztlich verordnet wurden und medizinisch notwendig sind. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nach einem geregelten Genehmigungsverfahren, an dessen Ende entweder eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten steht.

Grundsätzlich gilt: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das medizinisch notwendige Basismodell. Wünscht man sich ein höherwertiges Modell mit zusätzlichen Funktionen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Für gesetzlich Versicherte gilt zudem eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel, sofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist.

Privat Versicherte sollten die genauen Bedingungen ihres Vertrags prüfen, da der Leistungsumfang je nach Tarif stark variiert. Eine Beantragung des Krankenkassenzuschusses lohnt sich in jedem Fall, bevor man ein Hilfsmittel auf eigene Kosten anschafft.

Ist ein Elektrorollstuhl ein Hilfsmittel oder ein Heilmittel?

Ein Elektrorollstuhl ist eindeutig ein Hilfsmittel, kein Heilmittel. Er gleicht eine körperliche Einschränkung der Mobilität dauerhaft aus, behandelt aber keine Erkrankung. Als Hilfsmittel ist er im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung unter der Produktgruppe 18 (Krankenfahrzeuge) gelistet und kann daher grundsätzlich von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Der Elektrorollstuhl zählt zu den sogenannten versorgungspflichtigen Hilfsmitteln, das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihn bei medizinischer Notwendigkeit zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person einen manuellen Rollstuhl nicht selbst antreiben kann und auch keine Begleitperson dauerhaft zur Verfügung steht. In diesem Fall gilt der Elektrorollstuhl als notwendig, um die Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Elektrorollstuhl?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektrorollstuhl, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist und die Krankenkasse den Antrag vorab genehmigt hat. Entscheidend ist, dass der Versicherte den Rollstuhl benötigt, um grundlegende Alltagsaktivitäten im häuslichen Umfeld zu bewältigen.

Die Krankenkassen prüfen dabei in der Regel folgende Kriterien:

  • Kann die Person einen manuellen Rollstuhl nicht selbst antreiben?
  • Ist keine dauerhafte Begleitperson verfügbar, die den Rollstuhl schieben kann?
  • Ist der Elektrorollstuhl notwendig, um die Wohnung zu verlassen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen?
  • Hat ein Arzt die Notwendigkeit schriftlich bestätigt?

Wichtig ist, dass der Antrag vor der Anschaffung gestellt wird. Wer sich einen Elektrorollstuhl kauft, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen, riskiert, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Ein Sanitätshaus kann bei der korrekten Antragstellung unterstützen und gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Wer eine kostenlose Probefahrt vereinbart, kann zudem vorab prüfen, welches Modell den individuellen Anforderungen entspricht.

Welche Dokumente braucht man für den Antrag auf ein Hilfsmittel?

Für den Antrag auf ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse benötigt man in der Regel eine ärztliche Verordnung, einen ausgefüllten Antrag bei der Krankenkasse sowie gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag des Sanitätshauses. Je nach Hilfsmittel und Krankenkasse können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die wichtigsten Dokumente im Überblick:

  1. Ärztliche Verordnung: Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, in der das benötigte Hilfsmittel und die medizinische Begründung dokumentiert sind.
  2. Antrag bei der Krankenkasse: Viele Krankenkassen haben eigene Antragsformulare, die vollständig ausgefüllt eingereicht werden müssen.
  3. Kostenvoranschlag: Ein Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Hilfsmittel, damit die Krankenkasse die Kosten prüfen kann.
  4. Ärztlicher Befundbericht: Bei aufwendigeren Hilfsmitteln wie Elektrorollstühlen kann die Krankenkasse einen detaillierten Befundbericht oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern.
  5. Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Falls vorhanden, kann ein Pflegegutachten die Notwendigkeit des Hilfsmittels zusätzlich belegen.

Es empfiehlt sich, alle Unterlagen sorgfältig und vollständig einzureichen, da unvollständige Anträge zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können. Ein erfahrenes Sanitätshaus kennt die Anforderungen der verschiedenen Krankenkassen und kann dabei helfen, den Antrag korrekt zusammenzustellen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig das Gespräch mit der eigenen Krankenkasse suchen.

So unterstützt MovingStar bei der Hilfsmittelversorgung

Wir bei MovingStar wissen, dass der Weg zum passenden Elektrorollstuhl mit vielen Fragen verbunden ist, nicht nur zum Produkt selbst, sondern auch zur Finanzierung und zum Antragsprozess. Deshalb begleiten wir unsere Kunden von Anfang an:

  • Kostenlose Probefahrt: Wer ein MovingStar-Modell ausprobieren möchte, kann dies unverbindlich über ein autorisiertes Sanitätshaus in der Nähe tun. Dort erfolgt auch die individuelle Anpassung durch geschultes Fachpersonal.
  • Unterstützung bei der Krankenkasse: Wir helfen dabei, den Antrag auf Krankenkassenzuschuss vorzubereiten und stellen die notwendigen Informationen bereit.
  • Fachgerechte Einweisung: Jedes Gerät wird durch Fachpersonal im Sanitätshaus eingewiesen und auf die persönlichen Bedürfnisse eingestellt, damit der Einstieg sicher und unkompliziert gelingt.
  • Qualitätsgeprüfte Produkte: Unser Managementsystem ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 13485:2021, was höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards im Bereich Medizinprodukte gewährleistet.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Hilfsmittelversorgung oder zu unseren Modellen haben. Finden Sie einen autorisierten Fachhändler in Ihrer Nähe oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu mehr Mobilität und Selbstständigkeit zu begleiten.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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