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Was kostet ein Elektro-Rollstuhl auf Rezept? Kurz und knapp erklärt!

3. Oktober 2024
Geschrieben von:
Fabian Kösters

Das Wichtigste in Kürze

Um einen elektrischen Rollstuhl von der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept. Dieses muss festhalten, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht, die über ein Standardmodell hinausgeht.
Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse leisten Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5-10 Euro.
Erhalten Sie nur ein Rezept für einen Standardrollstuhl, wünschen sich aber trotzdem ein elektrisches Modell, können Sie die Differenz selbst bezahlen. Sprechen Sie das Vorgehen vorab mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wenn ihr behandelnder Arzt Ihnen eine medizinische Notwendigkeit feststellt, erhalten Sie ein Rezept (bzw. eine Verordnung), die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Diese entscheidet abhängig von Ihrem individuellen Fall, ob sie die Kosten Ihres Hilfsmittels übernimmt.

Was genau das allerdings bedeutet und welche Kosten Ihre Krankenkasse tatsächlich übernimmt, ist oft nicht klar. Deshalb beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag kurz und knapp die Frage: Was kostet ein Rollstuhl auf Rezept?

Allgemeingültig: Die gesetzliche Zuzahlungsregelung

Die Kosten für einen Rollstuhl auf Rezept sind über die gesetzliche Zuzahlungsregelung. festgelegt. Die sagt aus, dass Sie beim Einlösen einer Verordnung grundsätzlich 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zahlen müssen.

Bezogen auf den Preis, mit dem ein Rollstuhl einhergeht, können Sie demnach mit 10 Euro für Ihr Rezept rechnen.

Ausgenommen davon sind Sie, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungsregelung befreit sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze Ihres Lebensunterhalts erreicht ist. Dann entfällt der Eigenanteil und die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten für Ihren Rollstuhl.

Was kostet ein Rollstuhl auf Rezept, wenn Sie mehr als den Standard wollen?

Die Krankenkasse stellt Ihnen üblicherweise ein Modell zur Verfügung, das Ihre Grundbedürfnisse abdeckt und „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten, wie es im Leistungskatalog der Krankenversicherungen heißt.

Das bedeutet, dass Sie üblicherweise ein Standardmodell (je nach Einschränkung manuell oder elektrisch) erhalten, es sei denn, Ihr Arzt stellt bei Ihnen entsprechende Einschränkungen fest, die ein darüber hinaus gehendes Modell erforderlich machen.

Sollte Ihnen diese von der Krankenkasse genehmigte Ausführung nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, ein höherwertiges Modell zu wählen und die Differenz zwischen dem zur bewilligten und dem von Ihnen ausgesuchten Hilfsmittel selbst zu tragen. Eine solche Investition kann sich lohnen, denn Sie werden Ihren Elektro-Rollstuhl häufig verwenden und werden sich wohler fühlen in einem Modell, welches Sie selbst ausgesucht haben.

Das sollten Sie bei und vor der Beantragung beachten

Vor der Beantragung sollten Sie schon mal im gewünschten Modell gesessen haben. Im besten Fall verfügt dieses über eine Hilfsmittelnummer. Diese können Sie dann schon beim Einreichen Ihrer Dokumente mitangeben. Ihr Fachhändler kennt sich mit der Beantragung von Hilfsmitteln gut aus und kann bei der Antragstellung unterstützen.

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