Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektro-Rollstuhl grundsätzlich vollständig, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Versicherte zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Gerätepreises, maximal jedoch 10 Euro pro Quartal. Ob und wie viel die Kasse im Einzelfall übernimmt, hängt von der Diagnose, dem Pflegegrad und dem verordneten Modell ab. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Zuschuss, Antrag und Modellwahl.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für einen Elektro-Rollstuhl?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei genehmigter Verordnung die Kosten für einen Elektro-Rollstuhl in voller Höhe, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Quartal. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Entscheidend ist dabei, dass die Krankenkasse nur Modelle finanziert, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und deren Festbetrag nicht überschritten wird. Wählt man ein teureres Gerät, als der Festbetrag vorsieht, trägt man die Differenz selbst. Es lohnt sich daher, vor dem Kauf genau zu vergleichen, welche Modelle vollständig von der Kasse übernommen werden und wo ein Eigenanteil entsteht.
Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte die Erstattungsbedingungen individuell im Versicherungsvertrag prüfen. Private Kassen erstatten Hilfsmittel häufig nach dem tatsächlichen Rechnungsbetrag, aber auch hier ist eine ärztliche Verordnung Voraussetzung.
Wer hat Anspruch auf einen Elektro-Rollstuhl von der Krankenkasse?
Anspruch auf einen Elektro-Rollstuhl von der Krankenkasse hat, wer aufgrund einer dauerhaften körperlichen Einschränkung nicht in der Lage ist, einen manuellen Rollstuhl selbst anzutreiben oder sich ohne motorisierte Unterstützung im Alltag fortzubewegen. Die Notwendigkeit muss ärztlich festgestellt und begründet werden.
Typische Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:
- Eine ärztliche Diagnose, die den dauerhaften Bedarf belegt
- Der Nachweis, dass ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht
- Die Verordnung durch einen Facharzt oder Hausarzt mit entsprechender Begründung
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein Pflegegrad allein reicht in der Regel nicht aus, um automatisch Anspruch auf einen Elektro-Rollstuhl zu haben. Die Pflegekasse kann jedoch ergänzende Leistungen erbringen, etwa wenn ein Hilfsmittel die häusliche Pflege erleichtert. In solchen Fällen lohnt es sich, sowohl bei der Kranken- als auch bei der Pflegekasse einen Antrag zu stellen.
Wie läuft die Beantragung eines Elektro-Rollstuhls bei der Krankenkasse ab?
Die Beantragung eines Elektro-Rollstuhls bei der Krankenkasse erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst stellt der behandelnde Arzt eine Verordnung aus, dann reicht man diese bei der Kasse ein, die eine Genehmigung erteilt, bevor das Gerät beschafft wird. Ohne vorherige Genehmigung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Der Ablauf im Überblick:
- Ärztliche Verordnung einholen: Der Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für ein Hilfsmittel aus und begründet die medizinische Notwendigkeit schriftlich.
- Antrag bei der Krankenkasse einreichen: Die Verordnung wird zusammen mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Kasse eingereicht. Einige Kassen stellen dafür eigene Formulare bereit.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Die Kasse kann den Medizinischen Dienst beauftragen, die Notwendigkeit zu prüfen. Das geschieht häufig bei kostenintensiven Hilfsmitteln wie Elektro-Rollstühlen.
- Genehmigung abwarten: Die Kasse hat gesetzlich vier Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf sechs Wochen.
- Gerät beim autorisierten Sanitätshaus erhalten: Nach der Genehmigung wird das Gerät über ein autorisiertes Sanitätshaus bereitgestellt. Moving Star liefert ausschließlich über eine auf Gefahrgut spezialisierte Spedition an autorisierte Sanitätshäuser. Kunden werden an das nächstgelegene Sanitätshaus vermittelt, wo eine persönliche Vorführung stattfindet und das Gerät durch Fachpersonal individuell angepasst wird.
Wer den Krankenkassenzuschuss beantragen möchte, sollte alle medizinischen Unterlagen vollständig einreichen und darauf achten, dass die ärztliche Begründung detailliert und nachvollziehbar ist. Lückenhafte Unterlagen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen.
Was passiert, wenn die Krankenkasse den Elektro-Rollstuhl ablehnt?
Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf einen Elektro-Rollstuhl ab, haben Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist kostenlos und hat gute Aussichten auf Erfolg, wenn die Ablehnung auf fehlenden oder unvollständigen Unterlagen beruht.
Wichtige Schritte nach einer Ablehnung:
- Ablehnungsbescheid genau lesen: Die Kasse muss die Ablehnung begründen. Häufige Gründe sind eine fehlende ärztliche Begründung, unvollständige Unterlagen oder die Einschätzung, dass ein günstigeres Hilfsmittel ausreicht.
- Widerspruch einlegen: Der Widerspruch sollte schriftlich und mit ergänzenden Unterlagen, zum Beispiel einem ausführlicheren ärztlichen Attest oder einem Gutachten, eingereicht werden.
- Sozialgericht einschalten: Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, kann man vor dem Sozialgericht klagen. Viele Betroffene erhalten auf diesem Weg doch noch Recht.
- Unabhängige Beratung suchen: Verbraucherzentralen und Sozialverbände wie VdK oder SoVD bieten kostenlose Beratung bei Widerspruchs- und Klageverfahren an.
Welche Elektro-Rollstuhl-Modelle werden von der Krankenkasse anerkannt?
Die Krankenkasse erkennt nur Elektro-Rollstühle an, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind und eine gültige Hilfsmittelnummer besitzen. Diese Modelle erfüllen definierte Qualitäts- und Sicherheitsstandards und sind für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet verschiedene Produktgruppen, darunter einfache Elektro-Rollstühle für den Innenbereich, geländegängige Modelle für den Außenbereich und Sondermodelle für spezifische Einschränkungen. Welches Modell genehmigt wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der im ärztlichen Gutachten beschrieben ist.
Modelle, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, werden von der gesetzlichen Kasse in der Regel nicht erstattet. Wer ein bestimmtes Gerät bevorzugt, das nicht gelistet ist, kann versuchen, eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, was jedoch aufwendig ist und nicht immer gelingt. Alternativ bleibt die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem tatsächlichen Preis selbst zu tragen.
Kann man einen faltbaren Elektro-Rollstuhl über die Krankenkasse finanzieren?
Ja, faltbare Elektro-Rollstühle können über die Krankenkasse finanziert werden, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Das kompakte, faltbare Design allein ist kein Ausschlussgrund für eine Kostenübernahme, entscheidend ist die medizinische Indikation.
Faltbare Elektro-Rollstühle haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, weil sie den Alltag erheblich erleichtern: Sie lassen sich schnell zusammenfalten, passen in den Kofferraum eines Autos und können bei IATA-geprüftem Akku sogar mit ins Flugzeug genommen werden. Für viele Nutzer ist die Reisefreundlichkeit ein entscheidender Vorteil gegenüber konventionellen, schwereren Modellen.
Wer einen faltbaren Elektro-Rollstuhl erhalten möchte, sollte vorab prüfen, ob das gewünschte Modell eine Hilfsmittelnummer trägt. Ein kostenloser Probefahrt-Termin im autorisierten Sanitätshaus hilft dabei, das passende Gerät vor dem Antrag kennenzulernen und sicherzustellen, dass es den eigenen Anforderungen entspricht. Moving Star vermittelt Interessenten an das nächstgelegene Sanitätshaus, wo eine persönliche Vorführung und individuelle Anpassung durch Fachpersonal stattfindet.
So unterstützt MovingStar bei der Krankenkassenfinanzierung
Wir bei MovingStar wissen, dass der Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse viele Fragen aufwirft. Deshalb begleiten wir unsere Kunden aktiv durch den gesamten Prozess. Unser Angebot umfasst:
- Kostenlose Probefahrten: Vor dem Kauf oder dem Antrag kann jedes Modell unverbindlich im autorisierten Sanitätshaus getestet werden, damit die Wahl sicher und fundiert ist. Wir vermitteln Sie an das nächstgelegene Sanitätshaus, wo Fachpersonal eine persönliche Vorführung durchführt.
- Beratung zur Antragstellung: Wir helfen dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag korrekt einzureichen.
- Zertifizierte Qualität: Unsere Produkte entsprechen den Anforderungen nach DIN EN ISO 13485:2016 und sind für den Einsatz als Medizinprodukt geeignet.
- Flexibles Sortiment: Ob klassischer Elektro-Rollstuhl oder der vielseitige MovingStar AllinOne als 3-in-1-Lösung aus Rollstuhl, Rollator und Schiebehilfe, wir bieten Modelle für unterschiedlichste Bedürfnisse.
Sprechen Sie uns direkt an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Besuchen Sie unsere Seite zur Krankenkassenförderung oder vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Probefahrt-Termin in Ihrem autorisierten Sanitätshaus in der Nähe, damit Sie die richtige Entscheidung mit voller Sicherheit treffen können.



