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Welche Elektro-Rollstuhl-Modelle haben eine Hilfsmittelnummer?

29. Juli 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Ältere Frau lächelt in weißem faltbarem Elektrorollstuhl im gemütlichen Wohnzimmer mit Eichenmöbeln und Zimmerpflanzen.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Hilfsmittelnummer erleichtert die Kostenübernahme eines Elektro-Rollstuhls durch die gesetzliche Krankenkasse.
Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, kann eine Zusage aber auch mit Nummer nicht garantiert werden.
Zur Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Ob ein Elektro-Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist und somit über eine Hilfsmittelnummer verfügt, hängt von bestimmten Anforderungen ab. Dazu gehören unter anderem die Sicherheit und Funktionstauglichkeit des Produkts, die Erfüllung geltender Qualitätsanforderungen sowie, soweit erforderlich, der Nachweis des medizinischen Nutzens. Die Listung dient damit gewissermaßen als Qualitäts- und Sicherheitsprüfung, auf die sich Krankenkassen bei der Versorgung beziehen können.

Was das für die Auswahl eines Modells bedeutet und worauf Sie bei der Beantragung achten müssen, erfahren Sie im weiteren Textverlauf.

Welche Voraussetzungen gelten für die Listung im Hilfsmittelverzeichnis?

Damit ein Elektro-Rollstuhl eine Hilfsmittelnummer erhält, muss der Hersteller nachweisen, dass er die Anforderungen an ein Medizinprodukt erfüllt und die Anforderungen nach § 139 SGB V erfüllt. Ist das der Fall, wird das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

Dabei handelt es sich um das zentrale Verzeichnis der GKV, in dem Produkte nach geprüften Kriterien kategorisiert werden. Elektro-Rollstühle sind dort unter der Produktgruppe 18 geführt. Innerhalb dieser Gruppe gibt es verschiedene Untergruppen, je nach Antriebsart, Einsatzbereich und technischer Ausstattung.

Damit ein Hersteller die Aufnahme seines Produkts in dieses Verzeichnis beantragen kann, muss er unter anderem folgende Nachweise erbringen:

  • CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt
  • Nachweis der Funktionstauglichkeit und Sicherheit
  • Qualitätsmanagementsystem nach einschlägigen Normen (z. B. ISO 13485)
  • Dokumentation des medizinischen Nutzens

Wichtig zu wissen: Eine Hilfsmittelnummer allein garantiert noch keine Kostenübernahme. Sie erleichtert die Versorgung, da die Listung im Hilfsmittelverzeichnis den Krankenkassen als wichtige Orientierungsgrundlage dient. Die tatsächliche Bewilligung hängt aber vor allem von Ihrer individuellen medizinischen Situation ab.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer konkret für die Kostenübernahme?

Die Hilfsmittelnummer ist eine wichtige Grundlage für die Versorgung mit einem Elektro-Rollstuhl über die gesetzliche Krankenkasse. Ist ein Modell entsprechend gelistet, kann die Versicherung bei Bedarf auf diese Listung zurückgreifen und eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme genehmigen. Dafür müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen gegeben sein: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit des Geräts belegt.

Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag samt Verordnung und kann dabei auch den Medizinischen Dienst (MD) einbeziehen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die GKV in der Regel die Kosten im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Als gesetzlich Versicherter fällt hier üblicherweise eine Zuzahlung für Sie an. Diese umfasst in der Regel 10 Prozent des Abgabepreises, aber mindestens 5 €, höchstens 10 €.

Ohne Hilfsmittelnummer ist eine Erstattung durch die GKV zwar trotzdem möglich, oft aber schwieriger. Privat Versicherte können andere Regelungen haben, da private Krankenversicherungen eigene Erstattungsbedingungen festlegen. Hier lohnt sich ein direkter Blick in den Versicherungsvertrag oder ein Gespräch mit der Versicherung.

Haben faltbare Elektro-Rollstühle eine Hilfsmittelnummer?

Faltbare Elektro-Rollstühle können eine Hilfsmittelnummer haben, aber nicht alle am Markt erhältlichen Modelle sind gelistet. Die Faltbarkeit eines Geräts ist kein Kriterium für oder gegen eine Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis. Entscheidend ist, ob der Hersteller die notwendigen Zulassungen und Nachweise erbracht hat.

In der Praxis gibt es auf dem Markt eine Vielzahl faltbarer Elektro-Rollstühle, die primär als Konsumgüter vertrieben werden und keine Hilfsmittelnummer besitzen. Diese Geräte sind oft günstiger und werden nicht über das Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Eine Kostenübernahme ist dadurch nicht automatisch ausgeschlossen, kann jedoch im Einzelfall schwieriger sein. Daneben gibt es Modelle, die ausdrücklich als Medizinprodukte zugelassen sind und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Wenn Sie einen Krankenkassenzuschuss beantragen möchten, sollten Sie vor dem Kauf prüfen, ob das gewünschte Modell eine Hilfsmittelnummer trägt. Diese Information erhalten Sie direkt beim Hersteller oder im zuständigen Sanitätshaus.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme für einen Elektro-Rollstuhl?

Die Kostenübernahme für einen Elektro-Rollstuhl bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen Sie in mehreren Schritten:

  1. Ärztliche Verordnung einholen: Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Notwendigkeit eines Elektro-Rollstuhls. Die Verordnung sollte die medizinische Begründung und den erforderlichen Versorgungsbedarf nachvollziehbar darlegen.
  2. Beratung und Antragstellung: Wenden Sie sich an ein Sanitätshaus oder einen anderen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Dort werden Sie zur passenden Versorgung beraten und der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (in der Regel Verordnung und Kostenvoranschlag) bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
  3. Prüfung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag. Dazu kann sie den Medizinischen Dienst einschalten, um die Erforderlichkeit zu beurteilen.
  4. Genehmigung oder Ablehnung: Die Krankenkasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen. Bei Genehmigung wird das Gerät über einen autorisierten Vertragslieferanten bereitgestellt oder die Kosten werden erstattet.

Lassen Sie sich im besten Fall von einem Sanitätshaus oder einem spezialisierten Anbieter beraten, der Erfahrung mit dem Genehmigungsverfahren hat. Dieser hilft Ihnen dabei, das für Sie passende Hilfsmittel zu finden und es zu beantragen.

Was tun, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Elektro-Rollstuhl ablehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. Das ist sinnvoll, wenn die medizinische Notwendigkeit gut begründet ist oder wenn der Ablehnungsgrund auf fehlenden Unterlagen beruht. Der Widerspruch muss innerhalb der Monatsfrist bei der Krankenkasse eingehen. Er sollte schriftlich, über entsprechende Formulare Ihrer Krankenkasse oder mündlich, aber mit Unterschrift eines schriftlichen Protokolls erfolgen.

Folgende Schritte helfen Ihnen im Widerspruchsverfahren:

  • Ablehnungsgrund genau lesen: Prüfen Sie, ob die Ablehnung formale oder inhaltliche Gründe hat. Formale Mängel lassen sich oft schnell beheben.
  • Ärztliches Attest ergänzen: Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine detailliertere Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
  • Unabhängige Beratung suchen: Verbraucherzentralen und Sozialverbände wie VdK oder SoVD bieten kostenlose Beratung im Widerspruchsverfahren an.
  • Sozialgericht einschalten: Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen stark von der Qualität der medizinischen Dokumentation ab. Eine gute und detaillierte Begründung und vollständige Unterlagen können die Erfolgsaussichten verbessern.

So unterstützt MovingStar Sie bei der Hilfsmittelnummer und Kostenübernahme

Wir unterstützen Sie gern dabei, sich über unsere Modelle mit Hilfsmittelnummer sowie die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren. Unsere entsprechenden Produkte erfüllen die geltenden Anforderungen für Medizinprodukte.

Zudem verfügt MovingStar über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie DIN EN ISO 13485:2016. Diese Qualitätsstandards bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung und Herstellung unserer Produkte.

Konkret unterstützen wir Sie mit:

  • Informationen über unsere Modelle mit Hilfsmittelnummer (MovingStar 501, MovingStar 601 pro, MovingStar 802, MovingStar 2000 und MovingStar 3000)
  • Beratung zum Antragsverfahren bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Kostenloser Probefahrt im autorisierten Sanitätshaus in Ihrer Nähe, damit Sie das richtige Gerät für Ihre Bedürfnisse finden, bevor Sie einen Antrag stellen
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für den Antrag

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Probefahrt oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, um Ihre Fragen zur Hilfsmittelnummer und Kostenübernahme zu klären. Wir helfen Ihnen, den richtigen Schritt in Richtung mehr Mobilität und Unabhängigkeit zu gehen.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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