Ein Kombigerät aus Rollator und Elektro-Rollstuhl vereint zwei Mobilitätshilfen in einem einzigen Gerät: Es lässt sich je nach Bedarf als Gehstütze mit Schiebehilfe und als eigenständig fahrbarer Elektro-Rollstuhl nutzen. Das ist besonders sinnvoll für Menschen, deren Mobilität situationsabhängig schwankt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Funktion, Eignung, Reiseeignung und Kostenübernahme.
Für wen eignet sich ein Kombigerät aus Rollator und Elektro-Rollstuhl?
Ein Rollator-E-Rollstuhl-Kombigerät eignet sich für Menschen, die nicht durchgehend auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind, aber auch nicht mehr lange Strecken sicher zu Fuß zurücklegen können. Es richtet sich an Personen mit wechselnder Gehfähigkeit, zum Beispiel nach Operationen, bei chronischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose oder bei altersbedingter Schwäche.
Wer manchmal selbstständig einige Schritte gehen kann, in anderen Momenten aber auf Unterstützung angewiesen ist, profitiert besonders von der Flexibilität eines solchen Geräts. Statt zwei separate Hilfsmittel anzuschaffen und zu transportieren, reicht ein einziges Gerät für verschiedene Alltagssituationen. Das spart Platz, Gewicht und Aufwand.
Auch pflegende Angehörige schätzen Kombigeräte: Wenn die betreute Person müde wird, kann das Gerät spontan als Rollstuhl genutzt werden, ohne dass ein Wechsel nötig ist. Für Ausflüge, Arztbesuche oder Reisen ist das ein echter Vorteil.
Welche Funktionen vereint ein Rollator-Rollstuhl-Kombigerät?
Ein Rollator-Rollstuhl-Kombigerät vereint typischerweise drei Kernfunktionen: die Gehunterstützung als Rollator, die motorisierte Fortbewegung als Elektro-Rollstuhl und die passive Schiebemöglichkeit durch eine Begleitperson. Alle drei Modi sind in einem kompakten, faltbaren Rahmen integriert.
Im Rollator-Modus dient das Gerät als stabile Gehhilfe mit Haltegriffen. Im Elektro-Rollstuhl-Modus übernimmt ein Elektromotor den Antrieb, gesteuert über einen Joystick oder eine Steuereinheit. Im Schiebe-Modus kann eine Begleitperson das Gerät wie einen herkömmlichen Rollstuhl führen, ohne dass die nutzende Person selbst aktiv sein muss.
Hinzu kommen praktische Ausstattungsmerkmale wie eine Sitzfläche mit Rückenlehne, Fußstützen, eine Handbremse und ein faltbarer Rahmen für einfachen Transport. Ein motorisiertes 3 in 1 Elektrorollstuhl-Modell wie der MovingStar AllinOne bringt zudem zwei 250-Watt-Motoren mit, die eine Reichweite von bis zu 20 km ermöglichen.
Wie unterscheidet sich ein Kombigerät von einem herkömmlichen Elektro-Rollstuhl?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Mehrzweckfähigkeit: Ein herkömmlicher Elektro-Rollstuhl ist ausschließlich für das Sitzen und motorisierte Fahren ausgelegt. Ein Kombigerät hingegen lässt sich auch als Gehstütze und als Schiebegerät verwenden, was es deutlich vielseitiger macht.
Herkömmliche Elektro-Rollstühle sind oft schwerer und stabiler gebaut, da sie für den dauerhaften Einsatz im Sitzen konstruiert sind. Kombigeräte sind in der Regel leichter und kompakter, was den Transport erleichtert, aber manchmal auf Kosten der maximalen Belastbarkeit geht. Wer dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist und höhere Anforderungen an Sitzkomfort oder Belastbarkeit stellt, sollte prüfen, welches Gerät besser zu seinen individuellen Bedürfnissen passt.
Ein weiterer Unterschied ist die Alltagstauglichkeit für aktive Nutzer: Kombigeräte eignen sich besonders gut für Menschen, die situationsabhängig zwischen Gehen und Fahren wechseln. Wer ausschließlich im Rollstuhl sitzt, ist mit einem spezialisierten Elektro-Rollstuhl oft besser bedient. Für alle anderen bietet ein Kombigerät mehr Freiheit im Alltag.
Kann man ein Rollator-Rollstuhl-Kombigerät im Flugzeug mitnehmen?
Ob ein Rollator-Rollstuhl-Kombigerät im Flugzeug mitgenommen werden darf, hängt in erster Linie vom eingebauten Akku ab. Lithium-Ionen-Akkus unterliegen strengen Vorschriften der IATA (International Air Transport Association). Geräte mit IATA-geprüftem Akku dürfen in der Regel als Hilfsmittel mit an Bord oder im Gepäck mitgenommen werden.
Wichtig ist, vor dem Flug die Akkukapazität in Wattstunden zu prüfen und bei der jeweiligen Airline anzufragen, da Airlines eigene Regelungen zur Anmeldung eines Elektro-Rollstuhls als Gepäck haben können. Geräte mit einem Akku unter 300 Wh sind gemäß IATA zugelassen, wenn die Anforderungen erfüllt sind.
Der MovingStar AllinOne verfügt über einen IATA-geprüften Akku, was die Mitnahme im Flugzeug möglich macht. Für Reisende ist das ein konkreter Vorteil, da sie ihr gewohntes Mobilitätsgerät auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen nutzen können, ohne auf ein Leihgerät angewiesen zu sein.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Kombi-Mobilitätsgerät?
Gesetzliche Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für ein Kombi-Mobilitätsgerät gewähren. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Gerät medizinisch notwendig ist, ärztlich verordnet wird und als Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses anerkannt ist.
Die Kostenübernahme ist nicht automatisch garantiert und hängt von mehreren Faktoren ab:
- dem Krankheitsbild und der ärztlichen Begründung
- der Einstufung des Geräts als Hilfsmittel durch die Krankenkasse
- dem individuellen Versicherungsvertrag und Tarif
- einem eventuellen Eigenanteil, der je nach Kasse variiert
Wenn keine HMV-Nr. vorliegt, kann eine Kostenübernahme trotzdem möglich sein. Eine entsprechende Begründung von Ärztin oder Arzt kann dann sehr hilfreich sein. Es lohnt sich, vor dem Kauf eine Beratung zu suchen und einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Viele Anbieter unterstützen ihre Kunden dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antragsprozess zu begleiten. Eine Krankenkassenzuschuss-Beantragung ist in vielen Fällen möglich und kann die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
Wie MovingStar beim Thema Rollator und Rollstuhl in einem hilft
Wir bei MovingStar haben den AllinOne entwickelt, um Menschen mit wechselnder Mobilität eine echte Alternative zu zwei separaten Geräten zu bieten. Hier ist, was wir konkret anbieten:
- 3-in-1-Funktion: Der MovingStar AllinOne ist gleichzeitig Elektro-Rollstuhl, Rollator und Schiebehilfe in einem faltbaren Gerät mit nur 19,6 kg Gewicht.
- Reichweite und Motorleistung: Zwei leise 250-Watt-Motoren ermöglichen eine Fahrstrecke von bis zu 20 km pro Akkuladung.
- Reisefreundlicher Akku: Der Akku ist IATA-geprüft, sodass Sie das Gerät problemlos im Flugzeug mitnehmen können.
- Kostenlose Probefahrt: Wir ermöglichen es Ihnen, das Gerät unverbindlich auszuprobieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
- Unterstützung bei der Krankenkasse: Wir begleiten Sie beim Antrag auf Krankenkassenzuschuss und helfen Ihnen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.
- Fachkundige Einweisung im Sanitätshaus: MovingStar liefert ausschließlich über eine auf Gefahrgut spezialisierte Spedition an autorisierte Sanitätshäuser. Dort wird das Gerät durch geschultes Fachpersonal individuell auf Sie abgestimmt und Sie erhalten eine persönliche Einweisung vor Ort. Wir vermitteln Sie gerne an das nächstgelegene Sanitätshaus in Ihrer Nähe.
- Zertifizierte Qualität: Unser Managementsystem ist nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 13485:2021 zertifiziert.
Wenn Sie wissen möchten, ob der MovingStar AllinOne zu Ihrer Situation passt, laden wir Sie herzlich ein, eine kostenlose Probefahrt zu vereinbaren oder uns direkt zu kontaktieren. Wir vermitteln Sie an das nächstgelegene autorisierte Sanitätshaus, wo Sie das Gerät persönlich kennenlernen und sich von Fachpersonal beraten lassen können — ganz ohne Druck.
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