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Welchen Pflegegrad brauche ich, um ein Elektromobil genehmigt zu bekommen?

30. Mai 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Junge Frau umarmt liebevoll eine ältere Frau in einer hellen, modernen Küche mit warmer, gemütlicher Atmosphäre.

Das Wichtigste in Kürze

Für ein Elektromobil brauchen Sie keinen Pflegegrad. Es handelt sich dabei um Hilfsmittel, die von der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse übernommen werden.
Für die Bewilligung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel attestiert.
Der Pflegegrad kann helfen, die Notwendigkeit zu untermauern, ist aber kein Muss.

Viele Menschen glauben, dass ein bestimmter Pflegegrad notwendig ist, um ein Elektromobil bezuschusst zu bekommen. Aber: Es handelt sich dabei um ein Hilfsmittel und für diese ist die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse zuständig.

Das bedeutet: Für die Beantragung spielt vor allem eine Rolle, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht – und diese wird durch Ihren behandelnden Arzt in Form einer Verordnung festgestellt.

Ein Pflegegrad kann bei der Einordnung hilfreich sein und die Notwendigkeit argumentativ untermauern, ist aber keine Voraussetzung zu Übernahme durch die Krankenkasse.

Was ist der Pflegegrad?

Der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) stuft ein, wie stark die Selbstständigkeit einer Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen eingeschränkt ist.

Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Sie ist die zentrale Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, wie zum Beispiel Hilfe durch Pflegedienste, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.

Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel: Wer ist zuständig?

Pflegekassen sind Teil der gesetzlichen Krankenkassen, haben allerdings eine andere Zuständigkeit: Erstere stellen die langfristige Versorgung bei Pflegebedürftigkeit sicher. Zweitere unterstützen Sie bei den Kosten für akute Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und stellen Hilfsmittel zu Verfügung. Konkret bedeutet das:

Hilfsmittel von der Krankenkasse

Hilfsmittel dienen dazu, eine medizinische Behandlung zu unterstützen, eine bestehende Behinderung auszugleichen oder eine drohende Verschlimmerung von Beschwerden abzuwenden. Das Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu gewährleisten.

Unter anderem diverse Elektromobile wie Scooter oder E-Rollstühle sowie manuelle Rollstühle, aber auch Inkontinenzhilfen, Hörgeräte oder Prothesen fallen in diese Kategorie. Meistens verfügen diese über eine Hilfsmittelnummer, die durch den GKV-Spitzenverband vergeben wird und bestätigt, dass das Produkt entsprechende Qualitätsstandards erfüllt.

Sie werden vom Arzt verordnet und können von der Krankenkasse gezahlt werden. Hierbei handelt es sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung, weshalb die Übernahme nie zu 100 % garantiert werden kann.

Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse

Hierbei handelt es sich um alle Gegenstände, die die Pflege von Menschen maßgeblich erleichtern. Das können zum Verbrauch bestimmte Dinge sein wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Aber auch technische Pflegehilfsmittel wie ein verstellbares Bett, Hausnotrufe oder ein Pflege-Rollstuhl fallen darunter. Voraussetzung für die Genehmigung durch die Pflegekasse ist, dass Sie über einen anerkannten Pflegegrad (1-5) verfügen.

Für die Beantragung eines Elektromobils benötigen Sie keinen Pflegegrad. Ansprechpartner sind Ihr behandelnder Arzt und Ihre Krankenkasse.

Kann mir der Pflegegrad einen Vorteil bei der Beantragung verschaffen?

Damit ein solches Hilfsmittel bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Mittelpunkt steht dabei immer die medizinische Notwendigkeit.

Ein Anspruch besteht in der Regel dann, wenn der Scooter:

  • eine bestehende Behinderung ausgleicht oder deren Folgen reduziert,
  • hilft, Beschwerden zu lindern oder eine Verschlechterung zu vermeiden,
  • die selbstständige Fortbewegung im Alltag gewährleistet,
  • notwendig ist, weil andere Hilfsmittel (z. B. Rollator) nicht ausreichen.

Dass einer oder mehrere dieser Punkte auf Ihre Situation zutreffen, müssen Sie mit Hilfe einer ärztlichen Verordnung nachweisen. Auf dieser notiert Ihr behandelnder Arzt genau, aus welchen Gründen er eine Übernahme für angemessen hält.

Ein Pflegegrad kann hier ein relevanter Nachweis darüber sein, dass Sie die Voraussetzungen für eine Übernahme erfüllen. Wenn Sie beispielsweise einen Pflegegrad 3 oder höher haben, zeigt dies dokumentiert, dass Ihre Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Das stützt die ärztliche Begründung und kann die Genehmigung erleichtern.

Wichtig: Es ersetzt aber nicht die Verordnung und ist auch keine Garantie für eine Bewilligung.

Elektromobil beantragen in 4 Schritten: mit und ohne Pflegegrad

1. Ärztliche Untersuchung

Im ersten Schritt lassen Sie Ihre Situation von Ihrem behandelnden Arzt beurteilen. Dieser prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit für ein Elektromobil besteht und wenn ja, welche Eigenschaften es für die bestmögliche Unterstützung haben muss.

2. Ausstellung der Verordnung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Arzt eine Hilfsmittelverordnung (auch Rezept genannt) für ein Elektromobil aus. Darauf wird begründet, warum das Hilfsmittel notwendig ist. Im besten Fall haben Sie schon ein Modell ins Auge gefasst, dann kann er die Hilfsmittelnummer von diesem bereits vermerken.

3. Antrag bei der Krankenkasse einreichen

Mit der Verordnung reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Am besten suchen Sie sich bereits ein Elektromobil im Sanitätshaus aus, die Experten dort übernehmen die Einreichung für Sie und liefern den Kostenvoranschlag für das gewünschte Modell bereits mit.

4. Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung

Auf Basis Ihrer Unterlagen entscheidet Ihre Krankenkasse, ob die Beantragung nachvollziehbar ist. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die je nach Institut unterschiedlich ausfallen kann.

Genauere Informationen zur Beantragung bei der Krankenkasse erhalten Sie in unseren Blogbeiträgen zum Thema. Nicht wundern: Häufig geht es um Elektro-Rollstühle, das Vorgehen für andere Elektromobile wie Scooter/Seniorenmobile ist gleich:

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zum Thema: Elektromobile: Elektro-Rollstuhl oder Scooter – welches Hilfsmittel ist das richtige für Sie?, um eine noch bessere Entscheidung treffen zu können.

Bild "Zwei Frauen in der Küche" erstellt mit KI / ChatGPT

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