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Wie beantrage ich einen E-Scooter bei der Krankenkasse?

22. September 2026
Geschrieben von:
Fabian Kösters
Person im Elektrorollstuhl mit Joystick-Steuerung reicht Versicherungsunterlagen an lächelnde Beraterin am Schreibtisch.

Einen E-Scooter oder Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse zu beantragen, ist möglich, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten ganz oder teilweise. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Antragsprozess, die erforderlichen Unterlagen und Ihre Möglichkeiten, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen E-Scooter oder Elektrorollstuhl, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Entscheidend ist, dass die Mobilität ohne das Hilfsmittel erheblich eingeschränkt wäre und andere Versorgungsformen nicht ausreichen.

Konkret prüft die Krankenkasse folgende Punkte:

  • Medizinische Notwendigkeit: Eine dauerhafte oder langfristige Mobilitätseinschränkung muss vorliegen, zum Beispiel durch eine neurologische Erkrankung, eine Behinderung oder eine schwere Gehbehinderung.
  • Ärztliche Verordnung: Ein Arzt oder eine Ärztin muss das Hilfsmittel schriftlich verordnen und die Notwendigkeit begründen.
  • Geeignetheit des Hilfsmittels: Das beantragte Gerät muss für den individuellen Versorgungsbedarf geeignet sein und im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet sein.
  • Keine ausreichende Alternative: Ein manueller Rollstuhl oder ein Rollator reicht für die Alltagsversorgung nicht aus.

Wichtig: Die Krankenkasse bewertet jeden Antrag individuell. Eine gute ärztliche Begründung, die den Alltag und die konkreten Einschränkungen beschreibt, erhöht die Chancen auf eine Genehmigung erheblich.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag bei der Krankenkasse?

Für den Antrag auf Kostenübernahme eines E-Scooters bei der Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme sowie gegebenenfalls einen ärztlichen Befundbericht. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.

Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose, Begründung der Notwendigkeit und Angabe des gewünschten Hilfsmittels
  • Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse, schriftlich oder über das Online-Portal der Kasse
  • Ärztlicher Befundbericht oder Atteste, die die Mobilitätseinschränkung belegen
  • Kostenvoranschlag des Sanitätshauses oder Hilfsmittelanbieters für das gewünschte Gerät
  • Bei Bedarf: Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), das die Krankenkasse selbst anfordern kann

Sprechen Sie im Vorfeld mit einem autorisierten Sanitätshaus. Fachpersonal dort kennt die Anforderungen der verschiedenen Kassen und kann Ihnen helfen, die Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen.

Wie läuft das Antragsverfahren Schritt für Schritt ab?

Das Antragsverfahren für einen E-Scooter bei der Krankenkasse folgt einem klar strukturierten Ablauf: Arztbesuch, Verordnung, Antrag bei der Kasse, Genehmigung, Versorgung über ein Sanitätshaus. Die Krankenkasse hat nach Eingang des vollständigen Antrags in der Regel fünf Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

  1. Arztbesuch: Schildern Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin Ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag. Bitten Sie um eine Verordnung für ein elektrisches Hilfsmittel.
  2. Beratung im Sanitätshaus: Lassen Sie sich von einem autorisierten Fachbetrieb beraten. Dort erhalten Sie auch einen Kostenvoranschlag.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie die Verordnung, den Kostenvoranschlag und einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Prüfung durch die Kasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes.
  5. Genehmigung oder Ablehnung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei Genehmigung erfolgt die Versorgung über das Sanitätshaus.
  6. Einweisung und Anpassung: Das Fachpersonal im Sanitätshaus passt das Gerät individuell an und weist Sie in die Bedienung ein.

Tipp: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig und gleichzeitig ein. Fehlende Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit. Wenn Sie vorab eine kostenlose Probefahrt machen möchten, kann das auch dabei helfen, das passende Gerät für die Verordnung zu identifizieren.

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Viele Ablehnungen werden nach einem Widerspruch revidiert, besonders wenn die ärztliche Begründung ergänzt oder ein Gutachten nachgereicht wird.

So gehen Sie bei einer Ablehnung vor:

  • Ablehnungsbescheid prüfen: Lesen Sie die Begründung genau. Häufige Gründe sind eine fehlende medizinische Begründung oder unvollständige Unterlagen.
  • Widerspruch einlegen: Formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch an Ihre Krankenkasse. Halten Sie die Monatsfrist ein.
  • Arzt einbeziehen: Bitten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, die Verordnung mit einer ausführlicheren Begründung zu ergänzen.
  • Beratung suchen: Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland bieten kostenlose Beratung und Unterstützung beim Widerspruchsverfahren an.
  • Klage vor dem Sozialgericht: Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, ist als letzter Schritt eine Klage beim Sozialgericht möglich.

Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Der erste Bescheid ist häufig nicht das letzte Wort.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für einen E-Scooter?

Die Krankenkasse übernimmt bei genehmigtem Antrag die Kosten für das Hilfsmittel bis zur Höhe des Festbetrags, der im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt ist. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent des Gerätepreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Wichtige Hinweise zur Höhe der Kostenübernahme:

  • Die GKV erstattet den Festbetrag für das verordnete Hilfsmittel. Liegt der Preis des gewählten Geräts über dem Festbetrag, tragen Sie die Differenz selbst.
  • Wer bereits die jährliche Belastungsgrenze (zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent) durch andere Zuzahlungen erreicht hat, ist von weiteren Zuzahlungen befreit.
  • Private Krankenversicherungen verhandeln die Kostenübernahme individuell auf Basis des Versicherungsvertrags.

Mehr Informationen zur konkreten Beantragung finden Sie auf unserer Seite zum Krankenkassenzuschuss.

Kann ich einen E-Scooter auch ohne Krankenkassenzuschuss finanzieren?

Ja, ein E-Scooter oder Elektrorollstuhl kann auch ohne Krankenkassenzuschuss finanziert werden. Neben dem Kauf aus eigenen Mitteln gibt es Ratenzahlungsoptionen, Zuschüsse von anderen Trägern sowie die Möglichkeit, das Gerät zu mieten oder zu leasen.

Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:

  • Pflegekasse: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann über die Pflegekasse Zuschüsse für Pflegehilfsmittel beantragen.
  • Integrationsamt und Rentenversicherung: Bei berufsbedingter Nutzung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben können weitere Kostenträger einspringen.
  • Sozialamt: Personen mit geringem Einkommen können beim Sozialamt Unterstützung beantragen.
  • Ratenkauf oder Leasing: Viele Sanitätshäuser und Anbieter ermöglichen eine Finanzierung in monatlichen Raten.
  • Eigenkauf: Wer das Gerät privat erwirbt, profitiert von freier Modellwahl ohne Festbetragsbindung.

Auch wenn kein Krankenkassenzuschuss gewährt wird, lohnt es sich, alle anderen Finanzierungswege zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wie MovingStar Sie beim Antragsprozess unterstützt

Wir wissen, dass der Weg durch Antragsformulare, Verordnungen und Krankenkassenbescheide mühsam sein kann. Deshalb begleiten wir Sie bei jedem Schritt:

  • Kostenlose Probefahrt: Testen Sie unsere Elektrorollstühle und Mobilitätshilfen unverbindlich, bevor Sie eine Verordnung einholen. Eine Probefahrt hilft Ihnen und Ihrem Arzt, das passende Gerät zu benennen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen, den Krankenkassenantrag korrekt vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
  • Fachkundige Einweisung: Jedes Gerät wird über ein autorisiertes Sanitätshaus geliefert, wo Fachpersonal das Gerät individuell anpasst und Sie einweist.
  • Qualitätszertifiziert: Unsere Produkte entsprechen den Anforderungen nach DIN EN ISO 13485:2021 und erfüllen damit die Voraussetzungen für die Anerkennung als Medizinprodukt.

Sprechen Sie uns an: Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder finden Sie ein Sanitätshaus in Ihrer Nähe, das unsere Geräte führt. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu mehr Mobilität zu begleiten.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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