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Wie beantrage ich einen Krankenkassenzuschuss für einen Elektro-Rollstuhl?

28. August 2026
Geschrieben von:
Team MovingStar
Ältere Frau im Elektrorollstuhl bespricht Unterlagen mit einem Berater in hellem, freundlichem Raum.

Einen Krankenkassenzuschuss für einen Elektro-Rollstuhl beantragen Sie über Ihren behandelnden Arzt, der eine ärztliche Verordnung ausstellt, die Sie dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft anschließend, ob der Elektro-Rollstuhl als notwendiges Hilfsmittel anerkannt wird. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Voraussetzungen, Ablauf und mögliche Hürden bei der Kostenübernahme.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Krankenkassenzuschuss erfüllt sein?

Damit die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss für einen Elektro-Rollstuhl gewährt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das bedeutet: Der Elektro-Rollstuhl muss erforderlich sein, um Ihnen die Mobilität im Alltag zu ermöglichen, die Sie ohne das Hilfsmittel nicht hätten. Ein einfacher manueller Rollstuhl oder Rollator darf die Versorgung nicht ausreichend abdecken.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss den Elektro-Rollstuhl als medizinisch notwendig bescheinigen.
  • Eingeschränkte Gehfähigkeit: Eine dauerhafte oder langfristige Mobilitätseinschränkung muss vorliegen, die den selbstständigen Antrieb eines manuellen Rollstuhls ausschließt oder erheblich erschwert.
  • Versorgungslücke: Einfachere Hilfsmittel reichen für die Alltagsversorgung nachweislich nicht aus.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Der Antrag gilt für GKV-Versicherte. Privatversicherte wenden sich an ihre PKV, deren Bedingungen individuell variieren.

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können zusätzlich Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, da Hilfsmittel wie Elektro-Rollstühle unter bestimmten Umständen auch über die Pflegekasse bezuschusst werden. Ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfsmittel, sofern diese der Pflege oder dem Erhalt der Selbstständigkeit dienen.

Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?

Für den Antrag auf einen Krankenkassenzuschuss für einen Elektro-Rollstuhl benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, einen formlosen Antrag an die Krankenkasse sowie einen Kostenvoranschlag eines zugelassenen Hilfsmittelanbieters. Zusätzliche ärztliche Befundberichte können die Bewilligung unterstützen.

Die vollständige Dokumentenliste umfasst typischerweise:

  1. Ärztliche Verordnung (Rezept): Ausgestellt vom behandelnden Arzt oder Facharzt, idealerweise mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
  2. Formloser Antrag: Ein Schreiben an die Krankenkasse, in dem Sie die Kostenübernahme beantragen und Ihre Situation schildern.
  3. Kostenvoranschlag: Vom Anbieter des Elektro-Rollstuhls, mit genauer Produktbezeichnung und Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis.
  4. Ärztliche Befundberichte: Belege über Diagnosen, die die Mobilitätseinschränkung dokumentieren.
  5. Ggf. Stellungnahme des Medizinischen Dienstes: Die Krankenkasse kann eine Begutachtung durch den MDK anfordern.

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft die Prüfung. Lücken in der Dokumentation sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen.

Wie läuft das Antragsverfahren bei der Krankenkasse ab?

Das Antragsverfahren für einen Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse beginnt mit der ärztlichen Verordnung und endet mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Die Krankenkasse hat in der Regel fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich diese Frist auf sieben Wochen.

Der Ablauf Schritt für Schritt:

  1. Arztbesuch: Lassen Sie sich vom Arzt eine Verordnung für einen Elektro-Rollstuhl ausstellen.
  2. Anbieter kontaktieren: Holen Sie beim Hilfsmittelanbieter einen Kostenvoranschlag ein.
  3. Antrag einreichen: Senden Sie Verordnung, Kostenvoranschlag und Ihr Anschreiben an die Krankenkasse.
  4. Prüfung durch die Kasse: Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und holt ggf. eine Stellungnahme des MDK ein.
  5. Bescheid erhalten: Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
  6. Übergabe und Einweisung im Sanitätshaus: Bei Bewilligung wird der Elektro-Rollstuhl über ein autorisiertes Sanitätshaus bereitgestellt, dort durch Fachpersonal individuell angepasst und Sie werden vor Ort eingewiesen.

Wichtig: Kaufen Sie den Elektro-Rollstuhl nicht vor der Genehmigung, da die Krankenkasse sonst die Kostenübernahme verweigern kann. Eine Ausnahme gilt nur bei unaufschiebbarer Versorgung.

Wie hoch ist der Zuschuss und was muss selbst bezahlt werden?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei bewilligtem Antrag die Kosten für einen Elektro-Rollstuhl bis zur Höhe des Festbetrags aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Wählen Sie ein Modell, das über diesem Festbetrag liegt, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst. Zusätzlich gilt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des genehmigten Betrags, mindestens fünf und maximal zehn Euro.

Was das konkret bedeutet:

  • Festbetrag: Die Krankenkasse erstattet nur bis zu einem festgelegten Betrag, der je nach Modell und Ausstattung variiert.
  • Eigenanteil: Möchten Sie ein höherwertiges Modell, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
  • Gesetzliche Zuzahlung: Maximal zehn Euro pro Hilfsmittel, sofern keine Befreiung vorliegt.
  • Befreiungsmöglichkeit: Bei Erreichen der Belastungsgrenze (zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens) können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Privatversicherte sollten ihren Tarif und die Hilfsmittelklausel im Vertrag prüfen, da die Erstattungsregeln individuell geregelt sind. Beihilfeberechtigte, etwa Beamte, können zusätzlich Beihilfeleistungen beantragen, die einen Teil der Kosten abdecken.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf einen Elektro-Rollstuhl ab, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist häufig erfolgreich, wenn er mit zusätzlichen ärztlichen Nachweisen oder einem detaillierten Gutachten unterstützt wird.

Folgende Schritte empfehlen sich bei einer Ablehnung:

  • Bescheid prüfen: Lesen Sie die Begründung der Ablehnung sorgfältig, um den genauen Ablehnungsgrund zu verstehen.
  • Widerspruch einlegen: Formulieren Sie einen schriftlichen Widerspruch und reichen Sie ihn fristgerecht ein.
  • Zusätzliche Belege besorgen: Lassen Sie Ihren Arzt eine ausführlichere Stellungnahme verfassen oder holen Sie ein Fachgutachten ein.
  • Sozialberatung in Anspruch nehmen: Beratungsstellen des VdK, des Sozialverbands Deutschland oder der Verbraucherzentrale unterstützen kostenlos beim Widerspruchsverfahren.
  • Klage vor dem Sozialgericht: Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Die Klage ist kostenfrei.

Erfahrungsgemäß lohnt sich ein Widerspruch, insbesondere wenn die Ablehnung auf unvollständigen Unterlagen basiert oder die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend dokumentiert war.

Kann MovingStar beim Beantragen des Zuschusses helfen?

Ja, wir unterstützen Sie aktiv beim gesamten Prozess der Krankenkassenbeantragung für einen Elektro-Rollstuhl. Unser Ziel ist es, Ihnen den bürokratischen Aufwand so weit wie möglich abzunehmen, damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Mobilitätslösung kommen.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Beratung zur Antragstellung: Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie den Antrag korrekt einreichen.
  • Kostenvoranschlag: Wir erstellen den erforderlichen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse, inklusive korrekter Hilfsmittelnummer.
  • Persönliche Vorführung im Sanitätshaus: Wir vermitteln Sie an das nächstgelegene autorisierte Sanitätshaus, wo Sie unsere Elektro-Rollstühle kostenlos testen und sich vor Ort von Fachpersonal beraten lassen können, bevor Sie eine Entscheidung treffen oder den Antrag einreichen.
  • Unterstützung bei der Kommunikation: Wir helfen Ihnen dabei, Rückfragen der Krankenkasse klar und vollständig zu beantworten.
  • Individuelle Beratung: Unsere Experten finden gemeinsam mit Ihnen das passende Modell für Ihre Bedürfnisse und Ihre Versorgungssituation.

Unsere Produkte, darunter der vielseitige MovingStar AllinOne, sind nach DIN EN ISO 13485:2016 zertifiziert und erfüllen höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards als Medizinprodukt. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich über eine auf Gefahrgut spezialisierte Spedition an autorisierte Sanitätshäuser — eine Direktlieferung an Endkunden findet nicht statt. Im Sanitätshaus wird jedes Gerät durch Fachpersonal individuell angepasst und eingewiesen, sodass Sie optimal versorgt sind. Mehr Informationen zum Krankenkassenzuschuss beantragen finden Sie auf unserer Website. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer neuen Mobilität planen.

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Wir sind für Sie von Mo-Fr von 8 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
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