Die Garantiezeit für einen Elektro-Rollstuhl beträgt in Deutschland je nach Hersteller und Modell in der Regel zwei Jahre. Manche Anbieter gewähren auf bestimmte Komponenten wie den Rahmen auch längere Garantiezeiten, während für den Akku häufig gesonderte Bedingungen gelten. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Garantie und Gewährleistung beim Elektro-Rollstuhl.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Elektro-Rollstuhl?
Garantie und Gewährleistung sind zwei rechtlich unterschiedliche Konzepte. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in Deutschland für zwei Jahre ab Kaufdatum. Sie verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers und kann in Umfang und Dauer variieren.
Praktisch bedeutet das: Tritt ein Defekt auf, können Käufer sich zunächst auf die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler berufen. Die Herstellergarantie kommt zusätzlich ins Spiel und richtet sich direkt an den Hersteller. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen, schließen sich aber nicht gegenseitig aus. Wer einen Elektro-Rollstuhl kauft, sollte daher sowohl die Garantiebedingungen des Herstellers als auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers kennen.
Wie lange gilt die Garantie typischerweise für Elektro-Rollstühle?
Die Garantiezeit für Elektro-Rollstühle liegt bei den meisten Herstellern zwischen einem und zwei Jahren. Für den Rahmen bieten einige Anbieter längere Zeiträume von bis zu fünf Jahren an. Der Akku wird häufig mit einer separaten Garantie von sechs bis zwölf Monaten abgedeckt, da er einem natürlichen Verschleiß unterliegt.
Zusätzlich zur Herstellergarantie gilt in Deutschland immer die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gegenüber dem Verkäufer. Diese beiden Ansprüche ergänzen sich: Läuft die Herstellergarantie ab, besteht unter Umständen noch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch. Wichtig ist dabei, dass im zweiten Jahr der Gewährleistungsfrist der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, was in der Praxis oft schwierig ist.
Wer einen faltbaren Elektro-Rollstuhl anschafft, sollte die Garantiebedingungen vor dem Kauf genau lesen und auf Ausnahmen für Verschleißteile achten.
Was deckt die Garantie bei einem Elektro-Rollstuhl ab – und was nicht?
Die Garantie beim Elektro-Rollstuhl deckt in der Regel Material- und Verarbeitungsfehler ab, die auf Herstellungsmängel zurückzuführen sind. Nicht abgedeckt sind typischerweise Schäden durch unsachgemäße Nutzung, normalen Verschleiß oder äußere Einwirkungen.
Was typischerweise abgedeckt ist
- Defekte an Elektromotoren oder der Steuereinheit, die auf Herstellungsfehler zurückgehen
- Schäden am Rahmen, sofern sie nicht durch Unfälle oder Überlastung entstanden sind
- Fehlfunktionen der Bremsen oder des Antriebs bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Elektronische Bauteile, die ohne äußere Einwirkung ausfallen
Was typischerweise nicht abgedeckt ist
- Normaler Akkuverschleiß durch Ladezyklen
- Abgenutzte Reifen, Polster oder andere Verschleißteile
- Schäden durch Stürze, Wasser oder unsachgemäße Lagerung
- Eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen durch Dritte
Die Garantie Rollstuhl Akku verdient besondere Aufmerksamkeit: Akkus gelten in vielen Garantiebedingungen als Verschleißteile und werden daher kürzer oder mit eingeschränkten Bedingungen abgedeckt. Es empfiehlt sich, die Ladehinweise des Herstellers konsequent zu befolgen, da nachweisliche Pflegefehler den Garantieanspruch gefährden können.
Gilt die Garantie auch, wenn die Krankenkasse den Elektro-Rollstuhl bezuschusst hat?
Ja, die Garantie gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Krankenkasse einen Zuschuss zum Elektro-Rollstuhl gewährt hat. Der Garantieanspruch richtet sich nach dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Händler oder Hersteller und ist unabhängig davon, wer die Kosten ganz oder teilweise trägt.
Zu beachten ist jedoch, wer rechtlich als Eigentümer gilt. Bei einem Kassengerät, das von der Krankenkasse als Sachleistung bereitgestellt wird, ist die Kasse Eigentümerin und trägt entsprechend die Verantwortung für Wartung und Reparatur. Kauft man hingegen ein Gerät selbst und erhält dafür einen Krankenkassenzuschuss, bleibt man selbst Eigentümer und kann Garantieansprüche direkt beim Händler oder Hersteller geltend machen.
Im Fall eines Eigenanschaffungsgeräts mit Kassenzuschuss ist es ratsam, alle Kaufbelege und Garantiedokumente sorgfältig aufzubewahren, da diese für eine eventuelle Garantieabwicklung benötigt werden.
Wie macht man einen Garantiefall beim Elektro-Rollstuhl geltend?
Um einen Garantiefall beim Elektro-Rollstuhl geltend zu machen, wendet man sich zunächst an den Händler oder direkt an den Hersteller. Dafür werden in der Regel der Kaufbeleg, die Seriennummer des Geräts und eine genaue Beschreibung des Defekts benötigt.
Die folgenden Schritte helfen dabei, den Prozess reibungslos zu gestalten:
- Defekt dokumentieren: Fotos oder Videos des Problems anfertigen und den Fehler schriftlich beschreiben.
- Kaufbeleg bereithalten: Rechnung oder Kassenbon als Nachweis des Kaufdatums aufbewahren.
- Kontakt aufnehmen: Den Kundendienst des Händlers oder Herstellers kontaktieren und den Garantiefall melden.
- Gerät nicht eigenmächtig reparieren: Eigene Reparaturversuche können den Garantieanspruch verwirken.
- Schriftliche Bestätigung einholen: Den Garantiefall schriftlich bestätigen lassen, um einen Nachweis zu haben.
Wer die Garantiebedingungen des Herstellers kennt, kann von Anfang an klar kommunizieren, ob es sich um einen abgedeckten Mangel handelt. Bei Unklarheiten lohnt es sich, auf die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer hinzuweisen, die unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie besteht.
So unterstützt MovingStar bei Fragen rund um Garantie und Service
Wir bei MovingStar wissen, wie wichtig Verlässlichkeit und Sicherheit sind, wenn es um ein Hilfsmittel geht, auf das man täglich angewiesen ist. Deshalb stehen wir unseren Kunden nicht nur beim Kauf, sondern auch danach zur Seite:
- Transparente Garantiebedingungen: Wir kommunizieren klar, was unsere Garantie abdeckt und welche Bedingungen gelten, damit keine bösen Überraschungen entstehen.
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- Unterstützung bei Krankenkassenzuschüssen: Wir helfen dabei, Zuschüsse zu beantragen und erklären, wie sich das auf Eigentumsrechte und Garantieansprüche auswirkt.
- Persönliche Vorführung im Sanitätshaus: Interessenten werden an das nächstgelegene autorisierte Sanitätshaus vermittelt, wo Fachpersonal das Gerät individuell vorstellt und anpasst, damit das passende Modell gefunden wird.
Haben Sie Fragen zu Garantie oder Service? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen gerne weiter.



