Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Ihre Krankenkasse Sie bei der Anschaffung eines Hilfsmittels. Bleibt nur die Frage: „Wo bekomme ich einen Rollstuhl auf Rezept her“?
Der erste Weg führt Sie dafür zu Ihrem behandelnden Arzt, denn dieser muss Ihnen eine Verordnung ausstellen – und mit der geht es dann zum Sanitätshaus. Hier suchen Sie sich das Modell Ihrer Wahl aus und der Antrag samt Kostenvoranschlag wird zur Überprüfung zu Ihrer Krankenkasse gesendet.
Was Sie dabei beachten sollten und was die Voraussetzungen für eine positive Zusage sind, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für einen Rollstuhl auf Rezept
Vorab: Die Genehmigung eines Rollstuhls auf Rezept ist immer eine Einzelfallentscheidung, die auch vom individuellen Vorgehen Ihrer Krankenkasse abhängt. Es kann also trotz erfüllter Voraussetzungen zu einer Absage kommen. Ist das der Fall, können Sie innerhalb eines Monats in Revision gehen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Anspruch auf Übernahme haben, wenn Sie nachweisen können, dass eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel besteht. Diese muss von Ihrem behandelnden Arzt attestiert werden.
Konkret bedeutet das, dass Ihnen ein Rollstuhl auf Rezept zusteht, wenn er …
- eine bestehende Erkrankung ausgleicht,
- den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung sichert,
- einer drohenden Einschränkung vorbeugen kann.
Wenn Sie ein spezielles Modell beantragen möchten (etwa einen Aktiv- oder Elektro-Rollstuhl), muss konkret begründet werden, wieso ein Standardmodell nicht ausreichend ist. Wie Sie hierbei am besten vorgehen, können Sie auf unserer Informationsseite Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen: So klappt die Kostenübernahme nachlesen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass das gewählte Rollstuhl-Modell über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Diese zeigt an, dass es sich um ein geprüftes und im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommenes Produkt handelt. Durch diese Absicherung erhöhen sich die Chancen einer Übernahme.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung bei der Krankenkasse
- Verordnung beim behandelnden Arzt einholen
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit attestieren. Er hat die Möglichkeit, anhand Ihrer Diagnose einen Vorschlag für eine bestimmte Rollstuhlart anzugeben.
- Sanitätshaus besuchen und beraten lassen
Suchen Sie nach einem Sanitätshaus in Ihrer Nähe, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Das können Sie üblicherweise bei ebendieser erfragen. Lassen Sie sich ausgiebig beraten und testen Sie für Sie interessante Modelle aus – am besten mit Hilfsmittelnummer.
- Attest und Kostenvoranschlag einreichen lassen
Üblicherweise übernimmt das Sanitätshaus diesen Schritt für Sie und reicht alle notwendigen Dokumente bei Ihrer Krankenkasse ein. Nun heißt es abwarten: Bis zu drei Wochen darf sich das Institut mit einer Antwort Zeit lassen. (Oder fünf Wochen mit vorheriger Ankündigung, wenn der Medizinische Dienst zurate gezogen werden muss.)
Kosten und Zuzahlung für Rollstühle auf Rezept
Bei einem positiven Bescheid übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten. Auf Sie kommt lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 € zu.
Entscheiden Sie sich für ein Rollstuhlmodell, das über den von der Krankenkasse genehmigten Standard hinausgeht, zahlen Sie zudem den Differenzbetrag.
Wo bekomme ich einen Elektro-Rollstuhl auf Rezept?
Der Weg zur Beantragung ist grundsätzlich der gleiche, die Verordnung muss allerdings eindeutig bezeugen, dass ein Standardrollstuhl für Ihre Einschränkung nicht ausreichend ist. Ist das der Fall, können Sie sich auf die Suche nach einem passenden Modell machen: MovingStar-Rollstühle beispielsweise sind leicht, faltbar und verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Gern ermöglichen wir Ihnen eine kostenlose Probefahrt. Sprechen Sie uns dafür über unser Kontaktformular an.



