Fliegen mit Rollstuhl: Planung für eine entspannte Reise

4. Juni 2024
Geschrieben von:
Fabian Kösters

Das Wichtigste in Kürze

Für eine entspannte Flugreise nach Plan ist etwas Vorarbeit notwendig. Die Bestimmungen und Richtlinien können je nach Airline etwas variieren.
Geben Sie Ihre Einschränkung, die Notwendigkeit des Rollstuhls und eventuell benötigte Assistenz an Board unbedingt bei der Buchung an.
Die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 regelt, dass für Fluggesellschaften eine Beförderungspflicht besteht, die nur im Falle eines Sicherheitsgrundes verweigert werden darf. Die Mitnahme Ihres Rollstuhls ist kostenlos.

Urlaubsgefühle stellen sich selten schon bei der Anreise ein – zu viel könnte schiefgehen, an zu viele Dinge muss gedacht werden. Um ein bisschen entspannter zu starten, lohnt sich eine frühzeitige Planung. Fliegen Sie mit Rollstuhl, sollten einige Dinge vor dem Reiseantritt geklärt sein.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf Sie schon vor und bei der Buchung achten sollten, um ohne größere Hindernisse ans Ziel zu kommen.

Frühzeitige Planung lässt sich beim Fliegen mit Rollstuhl nicht vermeiden

Ihre Spontanität ist bei der Flugreise mit Rollstuhl leider etwas eingeschränkt. Damit am Abreisetag alles reibungslos verläuft, müssen Sie sich schon frühzeitig bei der Fluggesellschaft ankündigen. Das hilft dem Personal am Start- und Ankunfts-Flughafen dabei, sich auf Sie und Ihre Bedürfnisse einzustellen – schließlich können diese je nach Mobilitätseinschränkung variieren.

Wenn Sie die Fristen der Anmeldung ignorieren, kommt es im schlimmsten Fall zu langen Wartezeiten oder sogar zu fehlendem Personal oder Equipment.

Wichtig: Unterschiedliches Vorgehen je nach Fluggesellschaft
Bei allen Fluggesellschaften müssen Sie Ihren Bedarf frühzeitig anmelden. Üblicherweise liegt die Frist hier bei spätestens 48 Stunden vor dem Abflug. Darüber hinaus können sich einige Richtlinien und Vorgehen je nach Fluggesellschaft unterscheiden. Sie sollten sich daher vor der Buchung darüber informieren, ob diese Ihren Bedürfnissen entsprechen (am besten besuchen Sie dafür die entsprechende Website der Fluggesellschaft).

Erste Informationen schon bei der Buchung angeben

Dass Ihr Rollstuhl mitfliegen soll, müssen Sie bereits bei der Buchung angeben. Das ist schon allein wegen der Sitzplatzreservierung wichtig. Damit alle Fluggäste bestmöglich sitzen, gibt es häufig bestimmte Plätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Die können Sie nicht immer selbstständig reservieren. Das liegt unter anderem daran, dass Ihnen, abhängig von Ihrer individuellen Situation, erst am Flughafen ein passender Sitzplatz zugewiesen wird.

Hinzu kommen Sicherheitsbestimmungen, an die sich die Fluggesellschaft halten muss. So dürfen Menschen mit eingeschränkter Mobilität beispielsweise nicht in den Notausgangs-Reihen sitzen.

Die Fluggesellschaft muss also schon vorab kalkulieren, damit Sie am Flugtag einen für Sie geeigneten Platz erhalten.

Fliegen mit Rollstuhl: Diese Informationen müssen Sie vorab angeben

Achten Sie darauf, dass Sie der Fluggesellschaft auf jeden Fall die folgenden Informationen zukommen lassen:

Angabe des benötigten Betreuungsbedarfs

Personen mit eingeschränkter Mobilität (Person with Reduced Mobility, kurz: PRM) werden abhängig vom Betreuungsbedarf bestimmte Codes zugeordnet. Diese sind international gültig und wurden von der International Air Transport Association (IATA) definiert.

Den entsprechend auf Ihre Situation zutreffenden IATA-Code müssen Sie bei der Buchung angeben. Denn darüber kann die Fluggesellschaft einschätzen, ob sie lediglich die Mitnahme Ihres Rollstuhls einplanen oder auch Personal für Ihr Einsteigen zugegen sein muss.

Die wichtigsten Codes für Flugreisen mit Rollstuhl sind diese:

IATA-CodeBedeutung
WCHR (Wheelchair – Ramp)Sie können Treppen steigen und sich in der Flugkabine frei bewegen. Ihr Hilfsmittel ist notwendig für die Fortbewegung zwischen Flugzeug und Terminal.
WCHS (Wheelchair – Steps)Sie können keine Treppen steigen, sich innerhalb der Kabine aber fortbewegen. Ihr Hilfsmittel ist notwendig für die Fortbewegung zwischen Flugzeug und Terminal.
WCHC (Wheelchair – Cabin)Sie können sich ausschließlich mit Hilfsmittel fortbewegen und benötigen Unterstützung von der Ankunft im Flughafen bis zum Einnehmen Ihres Sitzplatzes.
Übersichtstabelle zu den IATA-Codes und ihrer Bedeutung.

Sollten weitere Behinderungen vorliegen (Blind- oder Taubheit beispielsweise), informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Fluggesellschaft, ob und wie diese angegeben werden müssen.

Reisen Sie mit manuellem oder Elektro-Rollstuhl?

Wenn Sie einen elektrisch betriebenen Rollstuhl mit auf Ihre Reise nehmen, müssen Sie das vorher explizit angeben. Das ist vor allem wegen des integrierten Akkus bzw. möglicherweise mitgeführten Ersatz-Akkus notwendig.

Hier prüfen die Fluggesellschaften vorab, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Rollstuhl-Modell mitgeführt werden darf. Da es mitunter verschiedene Vorgehensweisen bei der Umsetzung von Regelungen und Zulassungen gibt, sollten Sie das vorab erfragen. Üblicherweise müssen Sie für eine Prüfung aber ohnehin das Sicherheitsdatenblatt samt Watt-Angabe und Lithiumgehalt der Batterie einreichen.

Reisen Sie mit einem Elektro-Rollstuhl, muss der Stromkreislauf von diesem auf jeden Fall unterbrochen werden. Kann der Akku entnommen werden, wird das Hilfsmittel dazu im Frachtraum verladen und die Batterie als Handgepäck mitgeführt. Können die Komponenten nicht getrennt werden, muss der Stromfluss anders unterbrochen werden (etwa durch Isolierung der Pole).

Benötigen Sie Assistenz an Bord?

Innerhalb des Flugzeugs hilft Ihnen das Bordpersonal gern auf dem Weg bis zur Toilettentür. Dazu werden spezielle Bord-Rollstühle genutzt, die schmal genug sind, um durch das Flugzeug zu navigieren.

Hier endet allerdings auch die Zuständigkeit des Personals. Dieses darf Ihnen nämlich nicht dabei helfen, Sie auf die Toilette zu setzen oder gar andere pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen.

Sollten Sie während des Flugs daher auf Unterstützung angewiesen sein, beispielsweise beim Essen oder der Medikamenteneinnahme, müssen Sie eine Begleitperson mitnehmen. Das kann ein Angehöriger sein oder aber eine entsprechende Pflegekraft.

Das muss entsprechend im Vorfeld geklärt werden, schließlich benötigt die Person ebenfalls einen Sitzplatz in Ihrer Nähe. Auch die Mitnahme von Begleithunden müssen Sie vorab kommunizieren.

Mit dem Rollstuhl zu fliegen ist Ihr Recht und nicht teurer!

In der EU-Verordnung Nr. 1107/2006 wird festgehalten, dass für Fluggesellschaften eine Beförderungspflicht besteht, sofern ein gültiger Flugschein vorhanden ist. Damit das auch für Menschen mit einer Einschränkung gewährleistet werden kann, müssen entsprechendes Personal und Equipment zur Verfügung gestellt werden. Eine Beförderung kann demnach nur verweigert werden, wenn ein „Sicherheitsgrund besteht, der eine Mitnahme dieser Personen auf den entsprechenden Flügen verhindern würde“ (vgl. Artikel 251, 2).

Ihr Hilfsmittel zählt daher nicht als kostenpflichtiges Gepäckstück, die Flugreise mit Rollstuhl verursacht demnach keinerlei Mehrkosten für Sie.

Eine ärztliche Bescheinigung müssen Sie dafür nicht vorlegen, wohl aber alle relevanten Informationen, damit die Fluggesellschaft Ihnen den Zugang zum Flugzeug ermöglichen kann.

Ein Hinweis am Rande: Nicht in der Regelung inbegriffen ist, dass Betreuungspersonen kostenlos mitfliegen. Manchmal erhalten diese einen Rabatt, das vorab zu recherchieren kann sich daher lohnen. Auch Park- oder Anreisekosten werden in manchen Fällen vergünstigt angeboten – fragen Sie danach.

Fliegen mit Rollstuhl leicht gemacht mit dem richtigen (E-)Rollstuhl

Sie sehen: Eine Reise mit Hilfsmittel mag ein bisschen mehr Vorbereitung mit sich bringen, den Urlaub vermiest Ihnen das aber in der Regel nicht. Der Aufwand ist überschaubar und mit diesem Blogbeitrag sind Sie bestens vorbereitet. Individuelle Unsicherheiten kann Ihnen die jeweilige Fluggesellschaft nehmen.

Noch leichter wird es mit dem passenden Rollstuhl. Mittlerweile gibt es leichte, faltbare E-Rollstühle, deren Akku Sie im Handumdrehen entnehmen können. Es gibt Hersteller, die bei der Entwicklung bedacht haben, Ihnen eine unkomplizierte Reise zu ermöglichen. Auch die MovingStar-Modelle wurden unter anderem mit diesem Gedanken konzipiert und sind der optimale Reisebegleiter.

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